Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll206. Sitzung / Seite 184

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17.43.22

Abgeordneter Dr. Peter Fichtenbauer (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Die zur Debatte stehende Vorlage ist gut und zu Teilen – jetzt bitte ich, das nicht wirklich wörtlich zu nehmen, was ich sage – empörend abscheulich. Und ich werde erklären, warum.

Erstens: Es ist gut, dass die Schlechtigkeit, die beim Budgetbegleitgesetz vor zwei Jahren gemacht worden ist – da ist nämlich die Rechtspraktikantenzeit von eh schon nur mehr neun Monaten, das war historisch ein Jahr, auf sechs Monate verkürzt worden –, zumindest teilweise beseitigt wird. Es muss hier wirklich klargemacht werden – die Insider und diejenigen, die mit der Justiz etwas zu tun haben, wissen das ohnedies –, dass die Zeit der Ausbildung, die von den Absolventen des Jus-Studiums bei den Gerichten als Rechtspraktikant zugebracht werden kann, bevor sie in die Praxis in den Rechtsberufen eintreten, von eminentester Wichtigkeit ist. Dieses Erfah­rungsgut, das dort geschöpft werden kann, ist durch nichts anderes ersetzbar. Nebst­bei und allgemein: Das sind nicht Menschen, die nur etwas kosten und konsumieren, sondern die leisten durchaus Beachtliches, erfüllen Hilfstätigkeiten, entlasten die Richter. Also Gott sei Dank gibt es hier in durchaus zu lobenden Ansätzen diesbezüglich eine Verbesserung.

Es ist auch eine Verbesserung, dass nach etlichem Hin und Her und langen Debatten im Zuge der notwendigen Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungs-Schritte das Tätigwerden des Obersten Gerichtshofes im Sinne der Obersten Disziplinarkom­mission de facto substanziell erhalten worden ist. Es ist ja eine absurde Vorstellung, dass Verwaltungsrichter höchst komplizierte disziplinarrechtliche Angelegenheiten, die aus dem Berufsrecht der Rechtsanwälte und auch Notare herrühren, entscheiden können sollen. Gott sei Dank hat man davon Abstand genommen.

Ich will jetzt die anderen Details gar nicht ansprechen, jetzt komme ich auf das zu sprechen, was ich abscheulich finde. Es gibt nämlich in der Rechtsanwaltsordnung und in der Notariatsordnung eine Änderung. Die Bestimmung lautet:

„Sofern gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, sind die aufgrund dieses Gesetzes ergehenden Bescheide () mittels Beschwerde an das Verwaltungsgericht des Lan­des anfechtbar.“

Das Gleiche steht in § 138 der Notariatsordnung.

Was heißt das? Das sind Bescheide des Leitungsgremiums der jeweiligen Kammer, der Rechtsanwaltskammer oder der Notariatskammer, die über bestimmte Rechte so oder so absprechen, also des jeweiligen Ausschusses der Kammer oder des Leitungs­präsidiums der Notariatskammer.

Nun kann man nur mit absolutem Grimm realisieren, dass es gelungen ist, dass sich die Länder in einer Debatte, die ich gar nicht objektiv nachvollziehen kann, da jetzt, sage ich einmal, hineingepresst haben, mit einer Arrogierung einer Kompetenz, die verfassungswidrig ist. Justizsachen sind nach Artikel 10 der Bundesverfassung Bun­des­angelegenheiten und nicht Länderangelegenheiten! Und da wird jetzt bestimmt, dass mittels Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht Beschwerde zu erheben ist. Ich finde das ungeheuerlich! (Beifall bei der FPÖ.)

Ich finde das ungeheuerlich, dass sich in einer Debatte, die natürlich völlig unbekannt gelaufen ist, die Herren der Landesverwaltungsbehörden da dick und breit hinein­pressen und, ich weiß gar nicht, mit welchen Methoden, dem Bundesministerium für Justiz abringen konnten, dass eine Arrogierung der Kompetenz erreicht wird. Ich finde das wirklich ungeheuerlich!

 


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