Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll206. Sitzung / Seite 185

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Dann haben wir das alle im Justizausschuss erkannt und noch damit gerechnet, dass das vor der zweiten Lesung korrigiert wird, das heißt also, dass das Bundesver­wal­tungs­gericht hier zuständig wird.

Man muss sich das einmal vorstellen: Für Beschwerden gegen hochkomplexe Ent­scheidungen im Rahmen der Selbstverwaltung der der Justiz zuzuzählenden Rechts­berufe sind auf einmal die Herrschaften vom UVS zuständig, die sonst für einen Strafzettel zuständig sind! Also mir treibt’s da die „Kabeln“ aus dem Hals, kann ich nur sagen! Ich finde das so abscheulich, dass ich kein anderes Wort dafür finde!

Eine Veränderung der klaren Festlegung in der Bundesverfassung in Richtung Zustän­digkeit der Länder für Rechtsanwalts- und Notariatssachen hat es in der Republik seit 1918 noch nie gegeben, und kein Mensch ist je auf die Idee gekommen, dass das geändert werden sollte. Ich verstehe es nicht und will es auch gar nicht verstehen, wenn Scheinerklärungen angeboten werden, dass das im Einklang mit den Regeln der Bundesverfassung stehen soll. (Abg. Dr. Jarolim: Es gibt auch keine Erklärung!) Es gibt auch keine Erklärung.

Ich kann nur sagen, dieser eine Teil ist für uns wirklich von so einer empörenden hinterlistigen Unredlichkeit, dass wir die Gesamtmaterie ablehnen müssen. Wir können nicht anders. Das geht nicht! (Beifall bei der FPÖ.) Durch eine partisanenartige Heimtücke die Bundesverfassung auszuhöhlen, auf einer Ebene, die eine solche Intransparenz aufweist, ist unakzeptabel! Die Materie ist für uns abzulehnen. (Beifall bei der FPÖ.)

17.49


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Glaser. – Bitte.

 


17.50.01

Abgeordneter Franz Glaser (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Zu dem Gesetz betreffend das Gerichtsorganisationsgesetz und das Rechtspraktikantengesetz, zu dem der Abgeordnete Fichtenbauer sich jetzt sehr in Rage geredet hat, wird von unserer Seite die Kollegin Hakl Stellung nehmen. (Abg. Dr. Fichtenbauer: Nein, Kollege, da haben Sie mich noch nicht in Rage erlebt! – Heiterkeit.)

Von meiner Seite werde ich kurz zum Schiedsrechts-Änderungsgesetz Stellung nehmen. Hiebei geht es auf den ersten Blick eigentlich nur um eine Verschlankung der Strukturen, aus drei Ebenen soll eine werden. Man erhofft sich dadurch eine Attraktivierung des Standortes Österreich, vor allem Wien, in diesem Bereich.

Was bei diesem Gesetz wirklich eine Novität und interessant ist, ist, dass der Oberste Gerichtshof hier erstmals als erste Instanz tätig wird. Im Prinzip beurteilt er ja immer nur die Rechtsprechungen der vorherigen Instanzen, hier wird er erstmals auch erst­instanzlich und auch letztinstanzlich tätig, und zwar nicht nur bei den Aufhebungs­verfahren, sondern bei allen Verfahren, die mit den Schiedsverfahren in Verbindung stehen. Was damit sicherlich erreicht wird, ist, dass hier Fachkompetenz aufgebaut wird, die notwendig ist, damit wirklich die Attraktivität als Standort entsteht.

Alles in allem handelt es sich bei diesen Schiedsrechtsverfahren um relativ wenige Verfahren, die teilweise sicher mit viel Geld verbunden sind. Wir werden sehen, inwieweit diese Neuregelung dazu führt, dass diese Form der Rechtsprechung besser angenommen wird als bisher. Es ist jedenfalls, glaube ich, ein guter und ein richtiger Schritt in diese Richtung. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

17.51


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Grossmann. – Bitte.

 


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