Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll206. Sitzung / Seite 186

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17.51.41

Abgeordnete Mag. Elisabeth Grossmann (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Novelle des Gerichtsorganisations­gesetzes und des Rechtspraktikantengesetzes bringt eine Menge Vorteile, die das Justizwesen effizienter, kostengünstiger und vor allem bürger-/bürgerinnenfreundlicher machen sollen. Der Weg zu Gericht ist wohl für niemanden angenehm, das Gefühl eines Machtgefälles ist schnell da. Umso wichtiger ist es, gerade für die Akzeptanz der Justiz, dass hier besonders bürger-/bürgerinnenfreundlich vorgegangen wird. Dazu dienen auch die vorliegenden Novellen, eben besonders jene zum Gerichtsorgani­sations­gesetz, mit der auch die gesetzliche Grundlage für Justizservicecenter­ein­richtungen der Gerichte und Staatsanwaltschaften geschaffen werden soll. Dem Effi­zienz­gedanken dienen sollen die Ausweitung des elektronischen Rechtsverkehrs und die vereinfachten Kundmachungsmöglichkeiten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ein großes Anliegen war mir und meiner Fraktion die Möglichkeit der Verlängerung der Gerichtspraxis für zumindest die Hälfte der Rechtspraktikantinnen und Rechtspraktikanten. Aus meiner eigenen Erfahrung weiß ich, wie wichtig dieser Teil der juristischen Ausbildung ist, und aus persönlicher Erfahrung kann ich sagen, es ist der wertvollste Teil der juristischen Ausbildung überhaupt, denn nirgends sonst wird man mit einer solchen Vielfalt und Vielzahl an Fällen aus der Praxis konfrontiert, vor allem, wenn man beim Bezirksgericht arbeiten kann, wenn man Amtstage absolvieren kann. Ich denke, es ist auch für den Justiz­betrieb von Vorteil, wenn Rechtspraktikantinnen und Rechtspraktikanten länger im Dienst sind, sie sind dann besser eingearbeitet. Eine größere Kontinuität ist ja auch ein Qualitätsmerkmal, und wenn die starke Fluktuation etwas zurückgedrängt werden kann, dann ist das sicher auch eine Erleichterung für die Ausbildungsrichter und Ausbildungsrichterinnen. Also in dem Bereich ist das Gesetz sicherlich ein Schritt in die richtige Richtung.

Es gibt auch einige Dinge, die weiter zu hinterfragen sind, aber dazu werden noch meine Kolleginnen und Kollegen Stellung nehmen. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ.)

17.54


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Steinhauser. – Bitte.

 


17.54.40

Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Diese Debatte umfasst drei Gesetze, wir werden allen drei Gesetzesvorlagen zustim­men. Ich möchte zu einem Punkt Stellung nehmen – Abgeordneter Fichtenbauer hat es auch schon getan –, und das ist die Situation bei den Rechtspraktikanten, die von einem Tagesordnungspunkt berührt wird.

Es war im Zusammenhang mit dem Budgetbegleitgesetz 2011 ein eminent schwerer Fehler, die Zeit der Rechtspraktikanten von neun auf fünf Monate herabzusetzen. Ich kann mich erinnern, schon damals sind wir, ist das Parlament davor massiv gewarnt worden. Es ist die Rechtsanwaltskammer Sturm gelaufen, es ist die Notariatskammer Sturm gelaufen, es ist die Richtervereinigung Sturm gelaufen. Sie haben zwei Argumente gebracht. Sie haben zum einen gesagt, fünf Monate sind zu kurz, um die Besten für das RichterInnenamt auszuwählen, wir brauchen länger, wir brauchen neun Monate. Das zweite Argument war, und das hat vor allem die Rechtsanwaltskammer massiv eingebracht: Das Rechtspraktikum ist eine spezifische Erfahrung in der Ausbildung der RechtsanwältInnen – ich vermute, die Notare sehen das nicht anders –, die man nicht nachholen kann, wenn sie am Beginn mit fünf Monaten zu kurz ist. Diese Erfahrung macht man nie wieder.

 


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