Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll206. Sitzung / Seite 187

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So, jetzt sind zwei Jahre vergangen, und im Gespräch mit RichterInnen muss ich feststellen, dass sich genau diese Befürchtungen bewahrheitet haben. Die RichterIn­nen sagen, wir sind unzufrieden, denn wir müssen nach fünf Monaten praktisch das erste Mal beurteilen, wer geeignet ist oder nicht geeignet ist. Und das Zweite ist, wir erleben, dass die Besten nach fünf Monaten weggehen, weil sie nicht wissen, ob sie mit den möglichen Verlängerungen dann tatsächlich als Richterinnen und Richter übernommen werden.

Das heißt, zu kurz ist die Zeit für die Beurteilung der potentiellen RichterInnen, und ein Teil der Besten geht weg. Das ist schlecht, denn wir brauchen die Besten bei der Justiz, wir brauchen die besten Richterinnen und Richter für das Land.

Das ist keine Analyse, die ich allein mache, sondern ich glaube, das ist eine Analyse, Frau Justizministerin, die Sie teilen, denn sonst hätten Sie ja nicht eine Kurskorrektur versucht, indem Sie schon im März 2013, wenn ich das nicht falsch in Erinnerung habe, mit der Möglichkeit, dass jeder zweite Rechtspraktikant auf sieben Monate übernommen wird, versucht haben, genau dieser Kritik, dieser Erfahrung zu begegnen. Die Frage ist, ob das reicht. Ich glaube, man sollte sich einer intensiven Debatte stellen, ob das nicht ein Sparen am falschen Platz war und wir nicht zum alten Modell zurückkehren und sagen sollten: Neun Monate waren eine richtige Zeit. Das kostet zwar ein gewisses Geld, aber das ist es uns wert, denn wir wollen die besten Richterinnen und Richter, und wir wollen, dass die Rechtsanwälte und NotarInnen gut ausgebildet werden und eine sinnvolle Erfahrung an den Gerichten machen.

In diesem Sinne ersuche ich um einen Nachdenkprozess. Ich glaube, dass unsere Analysen, wenn auch Opposition und Regierung manchmal unterschiedliche Sicht­weisen mit sich bringen, nicht so weit auseinanderliegen. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

17.58


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Westenthaler. – Bitte.

 


17.58.00

Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler (BZÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Auch wir werden diesen drei Gesetzesänderungen, Verbesserungen zustimmen. Es ist ja selten genug, dass man alle Vorlagen in einem Ausschuss begrüßt und diese auch hier im Hohen Haus mit unterstützt, aber das zeugt auch von fundamentaler und guter Arbeit, die wir als Opposition sehr konstruktiv unterstützen. Wir gehören eben nicht zu denjenigen, die von vornherein etwas ablehnen, nur weil es von der Regierung kommt. Das sei auch einmal an dieser Stelle gesagt. Ich glaube, dass gerade bei diesen drei Punkten, aber auch bei den vergangenen zwei Punkten, die wir diskutiert haben, Schritte in die richtige Richtung gemacht werden.

Diese Servicecenter sind eine Erfolgsstory, und dass sie jetzt im Gerichtsor­gani­sations­gesetz formell verankert werden, ist richtig, denn für jeden, der den Zugang zum Recht sucht, wird er dadurch erleichtert, ob das bei Grundbuchauszügen oder bei Firmenbücher-Einsichtnahmen ist. Das ist jetzt relativ einfach geworden und auch verbessert worden. Deswegen stimmen wir da zu. Genauso begrüßen wir auch die Ausweitung der Veröffentlichungspflichten, die verankert worden sind.

Bei Punkt 10 sind wir auch der Meinung, dass diese Anpassungen aufgrund des neuen Systems der Verwaltungsgerichtsbarkeit notwendig sind. Da braucht man gar nicht viel dazu zu sagen.

Beim Schiedsrechts-Änderungsgesetz wurden unsere Einwände ausgeräumt. Da gab es ja in der Begutachtung von der Wirtschaftskammer und von den Rechtsanwälten


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