Was wir heute mit dieser Novelle festhalten, ist, dass trotz Einführung neuer Technologien der Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor damit verbundenen Gefahren im Mittelpunkt steht. Dies gilt für alle Gesetzesmaterien des Telekommunikationsbereiches.
Frau Abgeordnete Lichtenecker, weil Sie auch die Genehmigung und Betriebsbewilligungen von Mobilfunkanlagen angesprochen haben: Dieses Thema wird nicht in dieser Novelle behandelt, weil es im Telekommunikationsgesetz geregelt wird. Und dort werden nur jene zugelassen, die auch den strengen österreichischen und europäischen Normen entsprechen.
Heute behandeln wir eine Novelle zum Bundesgesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen. Das ist ein sehr sperriger Titel, aber was sich hinter dieser Novelle verbirgt, ist etwas, was man mit stärkerem VerbraucherInnenschutz und stärkerem Konsumentenschutz zusammenfassen kann. Wir werden da auch tatsächlich einschlägige Verbesserungen vornehmen. Wir haben jetzt schon hohe Standards, aber wir wissen, dass über das Internet auch auf den österreichischen Markt immer mehr Handys gelangen, die möglicherweise diesen hohen Standards nicht entsprechen.
Wir wissen, es kommen Handys auf den Markt, die Akkuüberhitzungen haben und die nicht unseren strengen Abstrahlwerten entsprechen. Wir werden mit dieser Novelle die Gefahren dieser Handys verringern. Ich glaube, das wäre etwas, dem wir über alle Parteigrenzen hinweg die Zustimmung geben könnten. Wir werden der Marktüberwachung, die seit langem sehr gut funktioniert, auch neue Instrumente an die Hand geben, um diese gefährlichen Geräte ganz rasch vom Markt nehmen zu können.
Daher glaube ich, dass diese Novelle, bei der es auf der einen Seite um eine Stärkung des Konsumentenschutzes, auf der anderen Seite um die auch hier angesprochene Verwaltungsvereinfachung geht, etwas ist, dem wir alle zustimmen können. Und bezugnehmend auf die kritischen Bemerkungen seitens der Grünen Fraktion kann ich Ihnen nur versichern, die Frage der Benützungsbewilligungen ist zum Beispiel in einer anderen Gesetzesmaterie geregelt, daher haben wir bei dieser Novelle darauf nicht Bezug genommen.
Ich würde meinen, eine Stärkung von Konsumentenschutzrechten ist etwas, das uns allen gemeinsam am Herzen liegen muss. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
19.06
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Huber. 3 Minuten Redezeitbeschränkung. – Bitte.
19.06
Abgeordneter Gerhard Huber (BZÖ): Geschätzter Herr Präsident! Frau Bundesminister! Das ist eine hochtechnische Materie, und selbstverständlich wird auch das BZÖ dem zustimmen, denn es gibt einige positive Aspekte, es ist ein Schritt in die richtige Richtung. Es ist sowohl die Schaffung einer zentralen Stelle als auch einer Verbindungsstelle zu den EU–Einrichtungen, und das ist eine gewisse Effizienzsteigerung.
Aber, Frau Bundesministerin, Sie haben gerade von einer Verwaltungsreform gesprochen. Das ist, glaube ich, ein großer Wermutstropfen. Und eines ist einfach unumstritten: Es gibt keine Kostenersparnis! Es gibt null Kostenersparnis, das sind reine Verschiebungen. Sie haben keinen Mut, irgendeine Verwaltungsreform anzugreifen. Frau Bundesministerin, man müsste schon hergehen und den überwuchernden Amtsschimmel endlich einmal eindämmen, damit wir für unsere Bürger Wohlstand schaffen
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