Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll207. Sitzung / Seite 33

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Was den Vergleich mit der Privatwirtschaft anlangt: Das würde ich schon sehr diffe­renziert sehen, denn betreffend das besondere Verhältnis zur Republik, den besonde­ren Vertrauensschutz, der auch unseren Bediensteten im Bereich der Richterinnen und Richter, der Polizei und in anderen Bereichen entgegengebracht wird, bin ich schon der Meinung, dass dieser aufrechterhalten werden muss und dass daher die Privat­wirtschaft nicht den öffentlichen Dienst quasi schlucken darf, sondern dass diese Un­terschiede bleiben müssen.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Klubobmann Bucher.

 


Abgeordneter Josef Bucher (BZÖ): Eben um diese Unterschiede geht es mir, weil viele nicht verstehen können, dass es im Bereich des öffentlichen Dienstes so viele Pri­vilegierungen gibt; vor allem die Privatwirtschaft kann das nicht verstehen.

Der zweite Fragenbereich, den ich an Sie habe, betrifft die Urlaubsansprüche. Bei den öffentlich Bediensteten hat man bereits mit dem 43. Lebensjahr Anspruch auf sechs Wochen Urlaub; in der Privatwirtschaft muss man 26 Jahre in einem Unternehmen be­schäftigt sein, damit man sich sechs Wochen Urlaubsanspruch erwirbt.

Meine Frage ist ganz einfach: Wie rechtfertigen Sie dieses Beamtenprivileg?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: Wir sind uns wahrscheinlich in nicht so vielen Fällen einig, aber diesbezüglich pflichte ich Ihnen bei. Ich wünsche mir das natürlich auch für die Privatwirtschaft, dass diese sechs Wochen Urlaub nicht erst nach 25 durchgängigen Jahren erworben werden kön­nen, sondern auch dort an das 43. Lebensjahr gekoppelt werden.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Dr. Walser.

 


Abgeordneter Dr. Harald Walser (Grüne): Frau Ministerin! Im Zuge der von Ihnen ja mitgetragenen Verhandlungen mit der GÖD über das neue LehrerInnendienstrecht ist leider ein Teil ausgeklammert worden, der auch sehr viele Frauen betrifft, nämlich die Kindergartenpädagogik.

Gibt es von Ihrer Seite irgendeine Initiative, dass künftig über Vereinbarungen mit den Ländern – wir kennen den Kompetenzdschungel – gewährleistet ist, dass auch Kinder­gartenpädagogInnen einheitlich bezahlt werden und ein möglichst einheitliches Dienst­recht bekommen?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: In der Tat – Sie sagen es, Herr Kollege – ist das natürlich mit den Ländern abzustimmen, und das ist die Hürde, die wir noch überschreiten müssen, denn auch ich bin der Mei­nung wie Sie, dass die Arbeit mit kleinen Kindern genauso viel wert sein muss wie die Arbeit mit älteren Kindern.

Dass das jetzt nicht einbezogen ist, ist die eine Tatsache, dass die Gespräche darüber natürlich laufend geführt werden, weil wir die Forderungen ernst nehmen wollen, ist die andere Geschichte. Aber da ist wirklich noch Einvernehmen mit den Ländern zu er­zielen, wie man dann quasi vorgeht, weil ja KindergärtnerInnen, KleinkindpädagogIn­nen Landesbedienstete und keine Bundesbedienstete sind, und wie das auch von der Finanzierbarkeit her ist. Das soll aber nicht die wichtigste Frage bleiben. Da bin ich auch bei Ihnen. Es ist nur jetzt im Moment nicht möglich gewesen, Elementarpädago­gik hereinzunehmen. (Beifall bei der SPÖ.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Her­bert.

 


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