Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zur 5. Anfrage, das ist die des Herrn Klubobmannes Bucher. – Bitte. (Abg. Dr. Jarolim: Bitte um eine sachliche Frage!)
Abgeordneter Josef Bucher (BZÖ): Frau Bundesminister, Sie haben als Ergebnis des Reformdialogs angekündigt, die 30 verschiedenen Dienstrechte in der öffentlichen Verwaltung zusammenzuführen. Mit der Einführung der Verwaltungsgerichte sind zehn weitere Dienstrechte hinzugekommen; das heißt, 30 plus 10 ergibt 40 verschiedene Dienstrechte im öffentlichen Sektor.
Jetzt drängt sich folgende Frage auf: Wie wollen Sie das Ziel erreichen, ein einheitliches Dienstrecht für den öffentlichen Dienst zustande zu bringen? Und vor allem, wie wollen Sie es schaffen, dieses Dienstrecht des öffentlichen Sektors an das Arbeitsrecht der Privatwirtschaft anzunähern?
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Die schriftlich eingereichte Anfrage, 215/M, hat folgenden Wortlaut:
„Wann und vor allem wie wollen Sie endlich nicht nur die Unzahl verschiedener Dienstrechte beseitigen, sondern auch eine Vereinheitlichung mit dem Arbeitsrecht in der Privatwirtschaft umsetzen?“
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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: Herr Abgeordneter Bucher, ich werde selbstverständlich beide Fragen beantworten. – In der Tat stimme ich Ihnen zu, dass Expertinnen und Experten, aber auch die Praktikerinnen und Praktiker der Meinung sind, dass 36 verschiedene Dienstrechte zusammengeführt gehören, damit für unsere Bundes-, Landes- und Gemeindebediensteten das Wechseln auch verwaltungstechnisch – das war ja auch ein Ergebnis des Reformdialogs: das Anrechnen, wenn in eine Gebietskörperschaft, in ein anderes Bundesland gewechselt wird – einfacher wird.
Jetzt ist der Reformdialog vorbei, und jetzt planen wir selbstverständlich Folgendes, nachdem wir das Lehrerinnen- und Lehrerdienstrecht als einen ganz großen ersten Schritt, einen ganz großen Brocken für 120 000 Bedienstete in der Zukunft – denn wenn Bedienstete in Pension gehen und die Neuen nachkommen, erwarten diese ja auch ein neues Dienstrecht – mit der gestrigen Beschlussfassung über die gemeinsame Ausbildung der Lehrerinnen und Lehrer wirklich schon gut eingeleitet haben – mir schwebt so etwas vor: ein Bundesangestellter/eine Bundesangestellte, ein Landesangestellter/eine Landesangestellte und ein Kommunalbediensteter/eine Kommunalbedienstete.
Bis wir das haben, wird es wohl noch einige Zeit dauern, denn alle Gruppen im öffentlichen Dienst wünschen sich höhere Einstiegsgehälter und ein Kippen der Kurve, nur wissen wir aus Bundesländern, die das schon gemacht haben, dass so eine Besoldungsreform 2 bis 3 Prozent der gesamten Personalkosten ausmacht, und das wären für den Bund jetzt zwischen 200 und 300 Millionen €, die einfach nicht da sind.
Das heißt, inhaltlich daran zu arbeiten, ist das eine, aber es auch bezahlen und finanzieren zu können, das andere. Aber mit der ersten Gruppe, den Lehrerinnen und Lehrern, haben wir begonnen, und da hoffe ich doch, dass wir demnächst auch zu einem guten Abschluss kommen.
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