Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll207. Sitzung / Seite 32

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zur 5. Anfrage, das ist die des Herrn Klubobmannes Bucher. – Bitte. (Abg. Dr. Jarolim: Bitte um eine sachliche Fra­ge!)

 


Abgeordneter Josef Bucher (BZÖ): Frau Bundesminister, Sie haben als Ergebnis des Reformdialogs angekündigt, die 30 verschiedenen Dienstrechte in der öffentlichen Verwaltung zusammenzuführen. Mit der Einführung der Verwaltungsgerichte sind zehn weitere Dienstrechte hinzugekommen; das heißt, 30 plus 10 ergibt 40 verschiedene Dienstrechte im öffentlichen Sektor.

Jetzt drängt sich folgende Frage auf: Wie wollen Sie das Ziel erreichen, ein einheitli­ches Dienstrecht für den öffentlichen Dienst zustande zu bringen? Und vor allem, wie wollen Sie es schaffen, dieses Dienstrecht des öffentlichen Sektors an das Arbeitsrecht der Privatwirtschaft anzunähern?

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Die schriftlich eingereichte Anfrage, 215/M, hat folgenden Wortlaut:

„Wann und vor allem wie wollen Sie endlich nicht nur die Unzahl verschiedener Dienst­rechte beseitigen, sondern auch eine Vereinheitlichung mit dem Arbeitsrecht in der Pri­vatwirtschaft umsetzen?“

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: Herr Abgeordneter Bucher, ich werde selbstverständlich beide Fragen beantworten. – In der Tat stimme ich Ihnen zu, dass Expertinnen und Experten, aber auch die Prakti­kerinnen und Praktiker der Meinung sind, dass 36 verschiedene Dienstrechte zusam­mengeführt gehören, damit für unsere Bundes-, Landes- und Gemeindebediensteten das Wechseln auch verwaltungstechnisch – das war ja auch ein Ergebnis des Reform­dialogs: das Anrechnen, wenn in eine Gebietskörperschaft, in ein anderes Bundesland gewechselt wird – einfacher wird.

Jetzt ist der Reformdialog vorbei, und jetzt planen wir selbstverständlich Folgendes, nachdem wir das Lehrerinnen- und Lehrerdienstrecht als einen ganz großen ersten Schritt, einen ganz großen Brocken für 120 000 Bedienstete in der Zukunft – denn wenn Bedienstete in Pension gehen und die Neuen nachkommen, erwarten diese ja auch ein neues Dienstrecht – mit der gestrigen Beschlussfassung über die gemein­same Ausbildung der Lehrerinnen und Lehrer wirklich schon gut eingeleitet haben – mir schwebt so etwas vor: ein Bundesangestellter/eine Bundesangestellte, ein Landes­angestellter/eine Landesangestellte und ein Kommunalbediensteter/eine Kommunalbe­dienstete.

Bis wir das haben, wird es wohl noch einige Zeit dauern, denn alle Gruppen im öffent­lichen Dienst wünschen sich höhere Einstiegsgehälter und ein Kippen der Kurve, nur wissen wir aus Bundesländern, die das schon gemacht haben, dass so eine Besol­dungsreform 2 bis 3 Prozent der gesamten Personalkosten ausmacht, und das wären für den Bund jetzt zwischen 200 und 300 Millionen €, die einfach nicht da sind.

Das heißt, inhaltlich daran zu arbeiten, ist das eine, aber es auch bezahlen und finan­zieren zu können, das andere. Aber mit der ersten Gruppe, den Lehrerinnen und Leh­rern, haben wir begonnen, und da hoffe ich doch, dass wir demnächst auch zu einem guten Abschluss kommen.

 


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