Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll207. Sitzung / Seite 45

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Wissenschaftsminister nicht goutiert worden. Es ist dann eine Sonderregelung für die MedUni Wien getroffen worden, und ich glaube, niemand der jungen Männer ist jetzt benachteiligt. (Beifall bei der SPÖ.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Szep.

 


Abgeordnete Irene Szep (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sie bekennen sich in Ihrem Regierungsprogramm dazu, den Anteil der Frauen in Spitzen­positionen zu erhöhen. Das Thema „Frauen in Spitzenpositionen“ ist in aller Munde. Frauen sind so gut ausgebildet wie nie zuvor. Es kann auch die Privatwirtschaft nicht länger auf die Qualifikationen und Fähigkeiten der Frauen an der Spitze verzichten. Es geht darum, Frauen mit gleicher Qualifikation auch die gleichen Chancen zu gewähren, damit der Frauenanteil in Spitzenführungspositionen steigt. Von den Qualifikationen der Frauen kann die Privatwirtschaft nur profitieren.

Meine Frage: Die Quote für die Aufsichtsräte in staatsnahen Unternehmen erweist sich angesichts der Steigerungszahlen, die Sie eben präsentiert haben, als großer Erfolg. Im Vergleich dazu hinkt die Privatwirtschaft deutlich hinterher. (Präsidentin Mag. Pram­mer gibt das Glockenzeichen.)

EU-Justizkommissarin Reding hat vor einigen Monaten einen Vorschlag für eine Quo­tenregelung in der Privatwirtschaft auf europäischer Ebene vorgelegt. – Wie stehen Sie zu diesem Vorschlag?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: Ich bin nationale Partnerin der EU-Kommissarin, unterstütze diesen Vorschlag voll und ganz. 11,6 Prozent Frauen in Aufsichtsräten in der Privatwirtschaft, das ist wirklich noch zu wenig.

Herr Abgeordneter Ikrath, der heute entschuldigt ist, aber ein gutes Zeichen gesetzt hat, um das in Österreich einmal anzugehen, gibt mir jetzt wieder Rückenwind, die Ge­spräche mit der ÖVP fortzusetzen. (Beifall bei der SPÖ.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es sind alle Anfragen zum Aufruf gelangt, ich erkläre die Fragestunde daher für beendet.

Ich bedanke mich außerordentlich, denn heute hat sich wieder einmal gezeigt, dass die Zeitökonomie einer Fragestunde doch durchhaltbar ist. Vielen Dank dafür, der Frau Bundesministerin genauso wie den Fragestellerinnen und Fragestellern. (Allgemeiner Beifall.)

10.29.04Einlauf und Zuweisungen

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsge­genstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsord­nung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

1. Anfragebeantwortungen: 14133/AB und 14134/AB;

2. Regierungsvorlagen:

Bundesgesetz, mit dem das Schülerbeihilfengesetz 1983 geändert wird (2411 d.B.),

Schulbehörden – Verwaltungsreformgesetz 2013 (2412 d.B.),

Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz – Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur, Bereich Dienstrecht (2427 d.B.),

 


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