Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll207. Sitzung / Seite 109

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chische Spitzenpolitiker haben äußerst kritisch zu den Beneš-Dekreten Stellung ge­nommen und dafür auch Unterstützung in der tschechischen Bevölkerung, besonders von den jungen Menschen, erhalten.

Unser Ziel ist es, mit unseren Nachbarländern gemeinsam für Menschenrechte, Demo­kratie und den Schutz der Minderheiten in Europa einzutreten. Wir setzen uns für die Aufhebung der Entkriminalisierung der damals begangenen Verbrechen ein – auf ge­eignete Art und Weise, mit Realismus und mit Verantwortungsbewusstsein.

Ich möchte sehr herzlich danken für die positiven Aktivitäten der sudetendeutschen so­zialdemokratischen Organisation in Österreich, der Seliger-Gemeinde, die auch inter­national sehr positiv tätig ist. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

14.02


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Hübner. 4 Minuten. – Bitte.

 


14.02.55

Abgeordneter Dr. Johannes Hübner (FPÖ): Herr Kollege Kirchgatterer oder Herr Kol­lege Großruck, der auch zuvor geredet hat: Hier werden die Aussagen Zemans und die Beneš-Dekrete scharf verurteilt. Aber wenn es um eine milde Äußerung offizieller Stel­len geht, die nach außen dringt, die diesen Raum verlässt, dann heißt es natürlich: Njet. Der Antrag, um den es jetzt geht, der im außenpolitischen Ausschuss schon keine Mehrheit gefunden hat, will ja nichts anderes, als dass die Bundesregierung aufgefor­dert wird, die bedenklichen Aussagen des tschechischen Präsidenten bezüglich der Vertreibung scharf zu verurteilen und sich auf europäischer Ebene für eine Verurteilung eben dieser Aussagen durch die Europäische Union einzusetzen.

Mischen wir uns da in Angelegenheiten Tschechiens ein oder wollen wir, dass die Tschechen etwas tun? Nein, sondern wir wollen, dass die Bundesregierung etwas tut, dass sie zumindest etwas sagt. (Beifall bei der FPÖ.) Aber die Ineffektivität oder Feigheit, die so weit geht, dass man alles nur im geschlossenen Kämmerlein sagt, aber kaum soll man es nach außen hin sagen, dann darf man das nicht, die kann doch von einem Vertriebenensprecher – und ich habe gesehen, der Kollege Kirchgatterer ist ja sogar Vertriebenensprecher – nicht gebilligt und hingenommen werden.

Ich bin ganz sicher, dass auch hier im Plenum der Antrag, dass die Bundesregierung nur etwas dazu sagen soll, abgelehnt werden wird. Das ist erstaunlich.

Worum geht es denn eigentlich? Was ist die Vertreibung? Man muss einmal sagen, worum es hier geht: In den sogenannten Beneš-Dekreten ist festgelegt worden, dass alle Leute, die bei der letzten Volksabstimmung vor dem Krieg 1937 Deutsch als Um­gangs- oder Muttersprache angegeben haben, aller Rechte verlustig ergehen, ihr Auf­enthaltsrecht und Vermögensrecht verlieren. – Das steht da drinnen, sinngemäß zu­sammengefasst.

Es hat also nur das Bekenntnis zu einer Sprache gereicht, um die Leute als Bürger auszulöschen – 3 Millionen Vertriebene, 250 000 250 000!  im Rahmen der Vertrei­bung Ermordete. Und ein Staat mit einer solchen Gedenktradition wie Österreich – der heute noch, 70 Jahre nach den Ereignissen, Heerscharen beschäftigt, um Versöh­nungsfonds, Restitutionsfonds, Härtefallfonds zu verwalten, Anträge entgegenzuneh­men, 70 Jahre danach! – ist nicht einmal in der Lage, etwas zu sagen, wenn es um Verbrechen geht, die nach dem Krieg geschehen sind, im Frieden oder im Waffen­stillstand – all das ist ja nach dem Mai 1945 passiert –, zumindest zu sagen, wenn es darum geht, jemanden zu verurteilen, der diese Verbrechen verharmlost und leugnet: Das ist nicht in Ordnung, und liebe EU, ihr beruft euch ja immer auf Werte und ihr seid ja die großen Bekämpfer von Menschenrechtswidrigkeiten, ihr seid ja im Kampf gegen die Straflosigkeit von Verbrechen führend, verurteilt das zumindest!

 


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