Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll207. Sitzung / Seite 118

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Die Schlussfolgerung daraus: Der Petent kann seinen Fall den nationalen Behörden einschließlich der Justiz vorlegen und, sofern die angerufene Einrichtung eine Verlet­zung seiner Grundrechte feststellt, Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte des Europarates einlegen.

In diesem Zusammenhang wird auch an das Versprechen der österreichischen Regie­rung im Zuge des EU-Beitritts von Tschechien und der Slowakei erinnert, bilaterale Ge­spräche mit den beiden Staaten zur Aufhebung der Benes-Dekrete zu führen. Die Be­nes-Dekrete, die die Grundlage für die Vertreibung und pauschale Enteignung der fast gesamten deutsch- und ungarischstämmigen Bevölkerungen in der Tschechoslowakei darstellen, sind inakzeptabel, weshalb hier auch weiterhin eine klare Haltung gefordert ist. In einer Wertegemeinschaft, wie der Europäischen Union müssen wichtige Fragen der Menschenrechte, konkret angesprochen werden können.

Es stellt sich die Frage, welche Ergebnisse von der Historiker-Konferenz erarbeitet wurden und welcher Stand in dieser Angelegenheit in den bilateralen Beziehungen mit der Slowakei und der Tschechischen Republik erreicht werden konnte.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten wird ersucht, dem Nationalrat einen Bericht über die Bemühungen der vergangenen 10 Jahre in den bilateralen Beziehungen mit der Republik Slowakei und der Tschechischen Republik in der Frage der Aufarbeitung der Fragen der Beneš-Dekrete und der Entwicklung der eingesetzten ständigen österreichisch-tschechischen Historiker Konferenz vorzulegen“

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Scheibner. 3 Minuten sind eingestellt. – Bitte.

 


14.28.07

Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Frau Kollegin Korun hat mich indirekt aufgefordert, noch einmal ans Rednerpult zu treten, da – und wir haben das auch schon im Ausschuss disku­tiert – sie meint, dass man aufgrund einer Aussage eines Regierungsmitglieds eines anderen Landes nicht unbedingt gleich Entschließungsanträge einbringen soll. Frau Kollegin Korun, ich sage es hier noch einmal klar und deutlich: Es geht nicht darum, die Aussage eines tschechischen Staatsmannes zu kritisieren, egal, ob sie jetzt positiv oder negativ war – in diesem Fall war sie sehr negativ –, sondern es geht um einen Grundsatz.

Das ist vielleicht heute ein bisschen untergegangen. Es geht ja nicht nur um die Beneš-Dekrete, denn es gibt noch etwas anderes, das aus meiner Sicht zumindest ebenso verwerflich, wenn nicht noch verwerflicher ist, und zwar die Amnestiegesetze. Mit den Amnestiegesetzen wurden nämlich all die Gräueltaten, die heute hier schon dargestellt worden sind, die nach 1945 an unschuldigen Menschen begangen worden sind, ge­rechtfertigt. Auch diese Amnestiegesetze, und darum geht es in Wirklichkeit auch im Kern, sind heute noch Rechtsbestandteil der Verfassungen von Mitgliedsländern der Europäischen Union wie der Tschechischen Republik und der Slowakei. – Und das ist das Unfassbare, über das man nicht so hinweggehen kann!

 


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