Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll207. Sitzung / Seite 123

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eine Äquidistanz zum Obersten Gerichtshof hat, die zwei sehr konträre und extreme Positionen vertreten haben, und so den goldenen Mittelweg sozusagen zur Entschei­dungsgrundlage zu machen.

Was heißt das jetzt? – Wir haben die Möglichkeit eingeräumt, dass man in einem or­dentlichen Rechtsmittelverfahren gegen eine Entscheidung in erster Instanz den Par­teien die Möglichkeit einräumt, eine Gesetzesbeschwerde auszuführen beziehungswei­se mit der Berufung oder gesondert davon einzubringen. Das bedeutet einen ganz we­sentlichen und erheblichen Mehrwert für den Rechtsschutz des einzelnen Bürgers, einen Mehrwert in der Palette unserer Rechtsschutzmöglichkeiten, und ich halte das für eine sehr, sehr vernünftige Lösung, die wir gefunden haben.

Es gibt zwei Bedenken, die man dabei berücksichtigen muss. Das eine ist, es soll nicht zu Verzögerungen, zu unendlichen Verzögerungen des Verfahrens kommen. Und es gibt gewisse Verfahren, die sich für eine derartige Gesetzesbeschwerde nicht eignen. Das sind das Insolvenzverfahren und in erster Linie das Exekutionsverfahren, weil da Entscheidungen getroffen werden, die nicht mehr rückgängig zu machen sind. Daher ist es in diesem Bereich auch gerechtfertigt, wenn es zu Ausnahmen kommt.

Ein zweiter Themenkreis, der eigentlich erst am Schluss der Diskussionen aufgetaucht ist, war der Bereich der öffentlichen Bücher. Damit das Vertrauen in die öffentlichen Bücher nicht geschwächt wird, sondern nach wie vor gewährleistet ist, geht man davon aus, dass man, wenn es zu einer Gesetzesbeschwerde in diesem Verfahren kommt, das Verfahren entweder unterbrechen muss oder es in diesem Bereich nicht eintra­gungsfähig wird.

Die Ausführung dieser Ausnahmen haben wir dem einfachen Gesetzgeber übertragen, wobei wir in unseren Erläuterungen und Begründungen ausführlich darauf hingewiesen haben, dass das nicht zur Aushöhlung der Gesetzesbeschwerde führen darf, sondern nur in besonderen Fällen sein darf, und daher haben wir diese Gesetzesmaterien aus­genommen.

Noch einmal: Ich glaube, das ist ein vernünftiger Weg, den wir da beschritten haben. Ich glaube, dass es eine Erhöhung des Rechtsschutzes ist. Ich glaube, dass wir zum Abschluss unseres Pakets der Landesverwaltung wirklich etwas Gescheites zusam­mengebracht haben. Und noch einmal Dank an alle, denn es war ein Paradebeispiel, wie man im Parlament selbst durch parlamentarische Diskussion zu einer hervorragen­den Lösung kommt. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten von ÖVP und Grünen sowie des Abg. Dr. Fichtenbauer.)

14.47


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Gerstl. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


14.47.27

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte mich gleich zu Beginn dem Dank meines Vorredners anschließen, dem Dank an alle Sprecher im Verfassungsbereich, an alle Beamten des Bundeskanzleramtes, des Vizekanzleramtes, an alle, die daran mitgewirkt haben – ich glaube, hier können wir wirklich nicht genügend danken. Aber ich möchte meine Ausführungen eigentlich noch etwas genereller machen. Die Details aus den Schlussverhandlungen hat mein Vorredner schon genau geschildert.

Mir ist es wichtig, noch einmal, für die Öffentlichkeit vor allem, darauf hinzuweisen, wo­rum es hier geht und welche großen Schritte wir da gesetzt haben. Wir setzen mit dem heutigen Beschluss ja eigentlich den letzten Stein unter eine ganze Reihe von großen Verfassungsreformen und Verwaltungsreformen, die wir in dieser Legislaturperiode be-


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