schlossen haben – die meisten davon auch einstimmig oder fast einstimmig. Das bedarf wirklich Anerkennung und Achtung. Somit kann, glaube ich, dieses Hohe Haus auch stolz auf sich selbst sein, auf diese Reformen, die es hier beschlossen hat und nun auch heute beschließen wird.
Bei dieser Gesetzesbeschwerde, die wir ja schon das erste Mal 2004 im Österreich-Konvent erörtert haben und wo es eigentlich schon eine große Mehrheit dafür gegeben hat, das auch durchzuführen, geht es eigentlich worum? – Es geht, ganz einfach gesagt, für die Menschen in unserem Land darum, dass niemand mehr aufgrund eines verfassungswidrigen Gesetzes verurteilt oder in einem Zivilprozess beurteilt werden kann. Das ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit, dass niemand wegen eines verfassungswidrigen Gesetzes verurteilt oder beurteilt werden kann. Aber, gut Ding braucht eben Weile, und es hat bis zum heutigen Tag gebraucht, dass dies nun auch wirklich so der Fall ist.
Damit setzen wir wirklich einen Meilenstein in der Rechtsstaatlichkeit. Unser Rechtsstaatlichkeitssystem ist, glaube ich, damit auf einem so hohen Standard, dass uns viele Länder auf der Welt darum beneiden. Das gilt es, glaube ich, auch hier festzuhalten, dass eine solche Rechtssicherheit ja nicht nur für unsere Bürger hier ganz besonders entscheidend ist, sondern auch für alle Investoren, die nach Österreich kommen und die sich dann auf einen solchen Rechtsstaat verlassen können – wie sie das in anderen Ländern nicht vorfinden können.
Wir setzen mit dieser Gesetzesbeschwerde aber auch einen Schritt dahin gehend, dass den Menschen mehr Freiheit und mehr Verantwortung übertragen wird. Sie sind nicht mehr so abhängig von den Institutionen, und sie sind vor allem jetzt nicht mehr davon abhängig, dass sie einen Richter ersuchen müssen, für sie im Falle eines möglichen verfassungswidrigen Gesetzes dies an den Verfassungsgerichtshof heranzutragen, sondern jede Partei, die selbst davon betroffen wäre, kann nun selbst und soll selbst an den Verfassungsgerichtshof herantreten.
Auch das ist ein Ausdruck, wie wir mit unseren Bürgern umgehen, oder, im juridischen Sinn gesprochen, mit unseren Rechtsunterworfenen umgehen. Also wir können nun von diesem Ausdruck weggehen, es sind keine Unterworfenen mehr, sondern das sind gleichberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die ihr eigenes Recht nun wahrnehmen können und nicht mehr bittstellend tätig werden müssen. Ich denke, das ist ein ganz großer Schritt, den wir hier gesetzt haben. (Zwischenruf des Abg. Dr. Fichtenbauer.)
Gleichzeitig ist es in den vielen Gesprächen gelungen, die wir in dem vergangenen Jahr geführt haben, dass wir die zwei großen Kritikpunkte, die nach der Begutachtung unseres Erstentwurfes beziehungsweise des Entwurfes des Verfassungsdienstes, den wir im vorigen Sommer versendet haben, gekommen sind, nun auch beseitigt haben.
Die zwei großen Kritikpunkte waren Verfahrensverzögerung auf der einen Seite und auf der anderen Seite eine Änderung in der Gleichrangigkeit der Höchstgerichte. Beide Punkte sind nicht nur entschärft, sondern sie sind in Wirklichkeit jetzt ausgeräumt. Mit dem Zwischenverfahren, das der Kollege Wittmann schon ausgeführt hat, und auch mit besonderer Unterstützung des Kollegen Fichtenbauer ist es gelungen, dass diese Verfahrensverzögerung im ordentlichen Berufungsprozess eigentlich ausgeschlossen ist. Die Details dazu erspare ich Ihnen jetzt. Es ist, glaube ich, hier nicht notwendig, das auszuführen, aber es gilt einfach festzuhalten, dass es hier keine Verfahrensverzögerung mehr geben kann.
Außerdem ist mit der Situation, dass im Rechtsmittelverfahren bereits eine Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof möglich ist, auch ausgeschlossen, dass es zu einer sogenannten Urteilsbeschwerde kommt, was auch mit einer Überordnung des Verfassungsgerichtshofes zum Obersten Gerichtshof einhergehen würde. Das ist damit auch ausgeschlossen, und der Verfassungsgerichtshof wird da eigentlich so tätig, wie das
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