Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll207. Sitzung / Seite 125

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schon in der österreichischen Bundesverfassung aus den zwanziger Jahren des letzten Jahrhunderts vorgesehen war, nämlich als negativer Gesetzgeber in der Normenkon­trolle. Insofern ist das jetzt auch kein Systembruch, sondern eine besondere System­weiterentwicklung, die zu mehr Rechtsschutz für die Bürgerinnen und Bürger führt.

Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich damit schließen, noch einmal allen zu danken, die hier mitgewirkt haben. Manchmal ist es so, wie schon Max Weber gesagt hat: Politik ist das Bohren harter Bretter! Das hat sich in diesem Feld ganz klar gezeigt, aber es ist auch notwendig, dass man die Geduld aufbringt, um mit Leidenschaft auch das Ziel zu erreichen, das erforderlich ist: mehr Rechtschutz für die Bürgerinnen und Bürger für einen noch besseren Rechtsstaat, wie er beispielgebend für Europa und die ganze Welt ist. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abgeordneten Scheib­ner, Dr. Fichtenbauer und Dr. Wittmann.)

14.53


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist der schon mehr­mals angesprochene Abgeordnete Dr. Fichtenbauer. 5 Minuten freiwillige Redezeitbe­schränkung. – Bitte.

 


14.53.40

Abgeordneter Dr. Peter Fichtenbauer (FPÖ): Danke vielmals, in diesem Punkt lasse ich mich gerne ansprechen! (Zwischenruf des Abg. Dr. Bartenstein.) Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Ab und zu ist es so, dass das Herz in einem bedeutenden Körper leise schlägt, und wahr ist es, dass wir öffentlich weitge­hend unbemerkt heute einen fundamentalen, neuen Schritt des Rechtszuganges im Verfahrensrecht, verknüpft mit dem Verfassungsrecht, schaffen, den andere Herren, die sich durchaus kritisch geäußert haben – ich spreche auch von Mitgliedern des Obersten Gerichtshofes –, mit einer überwältigenden Dramatik, einbegleitet von Be­fürchtungen, die meines Erachtens völlig ungerechtfertigt sind, erkannt haben.

Die wahre, unglaubliche Bedeutung kann nicht scharf genug beleuchtet werden. Eine verfahrensbefangene oder in einem Verfahren befindliche Partei kann erzwingen, dass ohne Maßstab des Zulässig-Erklärt-Werdens durch die Gerichte bewirkt wird, dass die zur Anwendung kommende Norm, die Norm, die in ihrer Sache angewendet wird, durch den Verfassungsgerichtshof überprüft werden kann, also ob die Norm verfas­sungsgemäß oder verfassungswidrig ist.

Das ist völlig außerhalb der Vorstellungswelt bisheriger verfassungsrechtlicher Anruf­barkeiten des Verfassungsgerichtshofes gestanden; und ich glaube, es ist europa- oder weltführend, dass wir dieses Maß der Möglichkeit der Verfassungsprüfung von Normen erreicht haben. Es ist ein unglaubliches, neues Buch, das in der österreichi­schen Verfassungsgeschichte aufgeschlagen wird. (Beifall bei der FPÖ, bei Abgeord­neten der ÖVP sowie des Abg. Dr. Wittmann.)

Es ist so, dass ich in aller Bescheidenheit darauf verweisen darf, dass Kollege Harald Stefan und ich im Jahre 2009 einen entsprechenden Entschließungsantrag eingebracht haben. Es bedurfte des Fortschreitens der Erneuerung der Verwaltungsgerichtsbarkeit, dass ein Fünf-Parteien-Antrag in diese Richtung gefasst wurde.

Die Auseinandersetzung über die Frage, ob das Projekt durchgeführt wird und auf welche Weise es verwirklicht wird, hat gut und gern ein Jahr gedauert. Wahr ist auch und besonders hervorzuheben, dass von absoluter und unglaublicher Hochschätzung die Arbeit der Referenten der Klubs gewesen ist, und ich stelle fest, dass die Arbeits­möglichkeit an diesen unglaublich detailreichen Vorgängen ohne diese Mitwirkung – jetzt nenne ich von meinem Klub Mag. Heimo Probst – nicht möglich gewesen wäre. Danke vielmals! (Beifall bei der FPÖ.)

 


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