Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll207. Sitzung / Seite 126

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Weil es ein parlamentarisches Projekt war, das glücklicherweise heute zur Einstimmig­keit geführt werden kann, muss man doch auch ein bisschen Lob aussprechen – nein, nicht ein bisschen, ein deutliches Lob  den Leuten, die es innerparteilich und in ihrem Klub nicht leicht gehabt haben. Mein Vorredner, Kollege Abgeordneter Mag. Gerstl, hat treu und redlich die Position eingehalten, und es sind ihm Prügel sonder Zahl vor die Füße geworfen worden, insbesondere durch ein klares, aber wirklich jenseits des ver­ständlich seienden Ablehnungsprofils, das im Justizministerium beheimatet gewesen war. Und es ist ihm außerordentliches Lob zuzusprechen, dass er sich davon nicht beirren ließ. (Beifall bei der FPÖ.)

Die Verhandlungen sind faktisch bis zum gestrigen Tag noch gelaufen. Ich bin fest ent­schlossen, dieses Kapitel mit meinem besonders zu würdigenden Mitarbeiter Mag. Hei­mo Probst schriftlich festzuhalten, so einen kleinen, scharfen Blick auf die Rechtsge­schichte des Landes zu werfen, die Eifersuchtsgeschichten unter den Höchstgerichten, die ja in Österreich nicht neu sind. Das gab es übrigens schon im 19. Jahrhundert: Streit zwischen Verwaltungsgerichtshof und Oberstem Gerichtshof, Kompetenzbe­fürchtungen, Überlagerungsängste (Abg. Dr. Karlsböck: Verlustängste!), bedeutungs­schwankende Machterhaltungsintentionen  im Lichte dessen, dass niemandem etwas weggenommen werden sollte, sondern das Rechtschutzmodell Österreichs angerei­chert wird. (Präsidentin Mag. Prammer übernimmt wieder den Vorsitz.)

Das ist eine große Stunde des Erfolges und zeigt, was Parlamentarismus kann, denn es gab keine Regierungsvorlage, es gab zwei Vorlagen des Verfassungsdienstes, mit denen wir weitgehend in der Substanz nicht einverstanden waren, die aber Grundlage der fortschreitenden Beratungen waren. Aber allen, die mitgewirkt haben, allen Partei­en muss man danken. Das Parlament kann sich selbst gratulieren. Es ist eine Arbeit ohne Regierungsvorlage gewesen, aus eigener parlamentarischer Dimension, und Ös­terreich hat einen großen Schritt in eine neue Welt des Rechtsschutzes gemacht. – Danke vielmals. (Beifall bei der FPÖ, bei Abgeordneten der ÖVP sowie des Abg. Dr. Wittmann.)

14.59


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Mu­siol. – Bitte.

 


15.00.01

Abgeordnete Mag. Daniela Musiol (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Es wurde schon mehrfach angesprochen: Es ist ein wichtiger Schritt, den wir heute mit der Gesetzesbeschwerde setzen. Dies ist ein Instrument, das einer Ausweitung des Rechtsschutzes dient, einer Ausweitung des Grundrechtsschutzes dient. Es ist aber auch ein Instrument, das nicht erst 2009 er­funden worden ist, sondern diese Diskussion wird, wie viele andere verfassungs- und verwaltungsrelevante Diskussionen, schon länger geführt.

Zum Beispiel gab es ja auch schon im Österreich-Konvent Vorschläge – wenn diese natürlich auch nicht das widerspiegeln, was wir hier jetzt beschließen –, Vorschläge ei­nerseits des jetzigen Präsidenten des Verwaltungsgerichtshofes Jabloner, des jetzigen Richters des Verfassungsgerichtshofes Grabenwarter und des damaligen OGH-Präsi­denten Rzeszut, und dann gab es auch noch einmal einen Alternativvorschlag meiner Kollegin Stoisits und des Herrn Schnizer.

Das heißt, es ist umso erfreulicher, dass hier nicht, wie bei anderen Punkten, die wir schon lange diskutieren, weiter Stillstand herrscht, sondern dass wir es geschafft ha­ben, rund um die Verwaltungsgerichtsbarkeitsnovelle auch diese Gesetzesbeschwerde einmal auf den Weg und dann ich vielen – das ist ja schon angesprochen worden – Diskussionen auch zu einem Abschluss zu bringen.

 


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