Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll207. Sitzung / Seite 122

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

2031/A der Abgeordneten Dr. Peter Wittmann, Mag. Wolfgang Gerstl, Mag. Harald Stefan, Mag. Daniela Musiol, Herbert Scheibner, Kolleginnen und Kollegen be­treffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird,

2032/A der Abgeordneten Dr. Peter Wittmann, Mag. Wolfgang Gerstl, Mag. Harald Stefan, Mag. Daniela Musiol, Herbert Scheibner, Kolleginnen und Kollegen be­treffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird, und

337/A der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen betref­fend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG), BGBl. Nr. 1/1930, geändert wird (2380 d.B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir kommen zum 8. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gelangt als Erster Herr Abgeordneter Dr. Wittmann. 4 Minuten freiwillige Rede­zeitbeschränkung. – Bitte.

 


14.42.04

Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehr­ter Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Die Gesetzesbeschwerde ist eigentlich der Ab­schluss eines ganzen Pakets an Entschließungsanträgen, die anlässlich der Einfüh­rung der Landesverwaltungsgerichte und des Bundesverwaltungsgerichtes eingebracht wurden. Wir erfüllen sohin den letzten Punkt unserer Vereinbarungen.

Ich möchte daher an die Spitze meiner Ausführungen einen Dank an alle Kolleginnen und Kollegen im Verfassungsausschuss richten, weil es wirklich ein hervorragendes Klima war, das dazu geführt hat, dass wir alle unsere Punkte abarbeiten und eigentlich alle Punkte erledigen konnten. – Herzlichen Dank für diese Zusammenarbeit!

Ich darf aber ganz besonders den Mitarbeitern danken, die es nicht immer leicht ge­habt haben, mit unseren oft sehr schwierigen Wegen, zu einer Lösung zu finden. Da darf ich wirklich allen Mitarbeitern, die da mitgemacht haben, ein herzliches Danke­schön sagen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie des Abg. Dr. Fichtenbauer.)

Ganz besonders freut es mich, dass wir zu einer recht schwierigen und kontroversiell geführten Debatte eine einstimmige Lösung gefunden haben, und ich möchte ein biss­chen die Historie dieses Gesetzes beleuchten.

Wir hatten einen Entschließungsantrag anlässlich der Verwaltungsgerichtsbarkeitsre­form beschlossen, dass wir eine Gesetzesbeschwerde ermöglichen, nämlich dass auch die Parteien letztendlich die Möglichkeit haben sollten, ein Gesetz, das einer Ent­scheidung zugrunde liegt, anzufechten, wenn sie glauben, dass es verfassungswidrig ist. Das war einmal der grundsätzliche Entschließungsantrag.

Dann haben wir einen Gesetzentwurf vom Verfassungsdienst bekommen. Da ist es dann schon zu einer sehr kontroversiellen Auseinandersetzung gekommen: auf der ei­nen Seite ordentliche Gerichtsbarkeit, auf der anderen Seite Verfassungsgerichtsbar­keit. Uns selbst als den politisch Verantwortlichen war das eine zu große Nähe zur Urteilsbeschwerde, die wir alle eigentlich dadurch nicht einführen wollten. Ich möchte nicht verhehlen, dass eigentlich der Durchbruch dann aufgrund einer Vorlage des Kol­legen Fichtenbauer gekommen ist, der ein Zwischenverfahren vorgeschlagen hat. Wir haben dann versucht, dieses Zwischenverfahren auch in eine Gesetzesfassung zu bringen.

Ich glaube, es ist uns wirklich gelungen, in vielen, vielen Gesprächen mit allen eine Lösung zu finden, die sowohl eine Äquidistanz zum Verfassungsgerichtshof als auch


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite