2031/A der Abgeordneten Dr. Peter Wittmann, Mag. Wolfgang Gerstl, Mag. Harald Stefan, Mag. Daniela Musiol, Herbert Scheibner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird,
2032/A der Abgeordneten Dr. Peter Wittmann, Mag. Wolfgang Gerstl, Mag. Harald Stefan, Mag. Daniela Musiol, Herbert Scheibner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird, und
337/A der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG), BGBl. Nr. 1/1930, geändert wird (2380 d.B.)
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir kommen zum 8. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gelangt als Erster Herr Abgeordneter Dr. Wittmann. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.
14.42
Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Die Gesetzesbeschwerde ist eigentlich der Abschluss eines ganzen Pakets an Entschließungsanträgen, die anlässlich der Einführung der Landesverwaltungsgerichte und des Bundesverwaltungsgerichtes eingebracht wurden. Wir erfüllen sohin den letzten Punkt unserer Vereinbarungen.
Ich möchte daher an die Spitze meiner Ausführungen einen Dank an alle Kolleginnen und Kollegen im Verfassungsausschuss richten, weil es wirklich ein hervorragendes Klima war, das dazu geführt hat, dass wir alle unsere Punkte abarbeiten und eigentlich alle Punkte erledigen konnten. – Herzlichen Dank für diese Zusammenarbeit!
Ich darf aber ganz besonders den Mitarbeitern danken, die es nicht immer leicht gehabt haben, mit unseren oft sehr schwierigen Wegen, zu einer Lösung zu finden. Da darf ich wirklich allen Mitarbeitern, die da mitgemacht haben, ein herzliches Dankeschön sagen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie des Abg. Dr. Fichtenbauer.)
Ganz besonders freut es mich, dass wir zu einer recht schwierigen und kontroversiell geführten Debatte eine einstimmige Lösung gefunden haben, und ich möchte ein bisschen die Historie dieses Gesetzes beleuchten.
Wir hatten einen Entschließungsantrag anlässlich der Verwaltungsgerichtsbarkeitsreform beschlossen, dass wir eine Gesetzesbeschwerde ermöglichen, nämlich dass auch die Parteien letztendlich die Möglichkeit haben sollten, ein Gesetz, das einer Entscheidung zugrunde liegt, anzufechten, wenn sie glauben, dass es verfassungswidrig ist. Das war einmal der grundsätzliche Entschließungsantrag.
Dann haben wir einen Gesetzentwurf vom Verfassungsdienst bekommen. Da ist es dann schon zu einer sehr kontroversiellen Auseinandersetzung gekommen: auf der einen Seite ordentliche Gerichtsbarkeit, auf der anderen Seite Verfassungsgerichtsbarkeit. Uns selbst als den politisch Verantwortlichen war das eine zu große Nähe zur Urteilsbeschwerde, die wir alle eigentlich dadurch nicht einführen wollten. Ich möchte nicht verhehlen, dass eigentlich der Durchbruch dann aufgrund einer Vorlage des Kollegen Fichtenbauer gekommen ist, der ein Zwischenverfahren vorgeschlagen hat. Wir haben dann versucht, dieses Zwischenverfahren auch in eine Gesetzesfassung zu bringen.
Ich glaube, es ist uns wirklich gelungen, in vielen, vielen Gesprächen mit allen eine Lösung zu finden, die sowohl eine Äquidistanz zum Verfassungsgerichtshof als auch
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