Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll207. Sitzung / Seite 134

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

ich verlange daher, dass das vom Verfassungsgerichtshof geprüft wird. – Genau das beschließen wir jetzt.

Das ist eine echte Rechtsschutzlücke gewesen, weil eben bis jetzt die Möglichkeit be­standen hat, dass eine Partei nicht zu ihrem Recht gekommen ist, wenn das Gericht das nicht vorgelegt hat. Deswegen auch diese vielen positiven Worte und deswegen auch diese Freude, nicht zuletzt auch in der freiheitlichen Fraktion, dass das umgesetzt werden konnte. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Noch ganz kurz zwei, drei Punkte: Ein wesentlicher Punkt war die Verfahrensverzöge­rung. Es wurde hier vorgeworfen, dass ein Problem wäre, dass dann jeder Verteidiger oder jeder Rechtsanwalt natürlich sofort einen entsprechenden Antrag stellen würde und damit jedes Verfahren verzögern könnte. – Dem haben wir Rechnung getragen.

Es ist jetzt so, dass es einerseits in gewissen Verfahren gar nicht möglich ist – dort, wo es nicht sinnvoll ist –, solch einen Antrag zu stellen, und es ist andererseits so, dass der Verfassungsgerichtshof eindeutig zugesagt hat, innerhalb von vier Monaten eine entsprechende Entscheidung zu treffen, und das entspricht in etwa dem Zeitraum, der zwischen der ersten und der zweiten oder generell zwischen zwei Instanzen liegt, bis also weitere Verfahrensschritte gesetzt werden. Hier gibt es also keine Verzögerung.

Auch der Problematik einer sogenannten Urteilsbeschwerde – das heißt also, dass ein Urteil von einer Justizinstitution, von einem übergeordneten Gericht, dem Verfassungs­gerichtshof geprüft und aufgehoben werden könnte – haben wir Rechnung getragen, auch das ist hier nicht gegeben. – Wir haben also die zwei wesentlichen Punkte ausge­räumt, und daher halte ich das für eine sehr gelungene Reform.

Warum das Ganze zustande gekommen ist, wurde hier spekuliert. Vielleicht, weil die Regierung nicht eingebunden war – ein wesentlicher Punkt –, aber ich glaube, ein be­sonderes Erfolgsrezept war, dass Herr Dr. Fichtenbauer hier Fachkenntnis und Beharr­lichkeit zusammengepackt und das Ganze vorangetrieben hat, das muss man eindeu­tig sagen. Und dann gab es auch, das ist gleichfalls schon erwähnt worden, das an sich sehr konstruktive Klima gerade im Verfassungsausschuss, wofür ich auch dem Ausschussvorsitzenden Dr. Wittmann herzlich danken darf (Beifall bei FPÖ und SPÖ sowie des Abg. Scheibner), der das eigentlich regelmäßig so handhabt.

In diesem Sinne: Dies ist ein sehr erfreulicher Schluss einer Rechtsschutzlücke, und ich freue mich, dass wir das gemeinsam beschließen können. (Beifall bei FPÖ und ÖVP sowie des Abg. Scheibner.)

15.19

15.19.20

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Seitens der Berichterstattung wird kein Schlusswort gewünscht.

Wir gelangen daher zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 2380 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Dr. Wittmann, Mag. Gerstl, Dr. Fichtenbauer, Mag. Mu­siol, Scheibner, Hagen, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatz- beziehungsweise Ab­änderungsantrag eingebracht.

Ich lasse zunächst über die vom erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abänderungsan­trag betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Tei­le des Gesetzentwurfes abstimmen.

Da der vorliegende Gesetzentwurf sowie der erwähnte Zusatz- beziehungsweise Abän­derungsantrag eine Änderung des Bundes-Verfassungsgesetzes zum Inhalt haben, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Ab­stimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite