Die Abgeordneten Dr. Wittmann, Mag. Gerstl, Dr. Fichtenbauer, Mag. Musiol, Scheibner, Hagen, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf die Einfügung einer neuen Ziffer 9 und die daraus resultierenden Umnummerierungen der Folgeziffern sowie Änderungen in den neuen Ziffern 12, 17 und 27 bezieht.
Ich bitte nunmehr jene Damen und Herren, die diesen Teilen des Gesetzentwurfes zustimmen, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Ausdrücklich stelle ich daher auch die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.
Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu ihre Zustimmung geben, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist wiederum einstimmig angenommen, selbstverständlich von der verfassungsmäßig vorgesehenen Mehrheit.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist wiederum Einstimmigkeit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Jetzt kommen wir zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 2380 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend Einführung einer Gesetzesbeschwerde.
Dazu haben die Abgeordneten Dr. Wittmann, Mag. Gerstl, Dr. Fichtenbauer, Mag. Musiol, Scheibner, Hagen, Kolleginnen und Kollegen einen gesamtändernden Abänderungsantrag eingebracht.
Ich lasse daher sogleich über den Entschließungsantrag in der Fassung des Abänderungsantrages der Abgeordneten Dr. Wittmann, Mag. Gerstl, Dr. Fichtenbauer, Mag. Musiol, Scheibner, Hagen, Kolleginnen und Kollegen abstimmen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die dazu ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen. (E 310.)
Bericht und Antrag des Verfassungsausschusses über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG), die Nationalrats-Wahlordnung 1992, das Bundespräsidentenwahlgesetz 1971, die Europawahlordnung, das Europa-Wählerevidenzgesetz, das Volksabstimmungsgesetz 1972, das Volksbefragungsgesetz 1989, das Europäische-Bürgerinitiative-Gesetz und das Wählerevidenzgesetz 1973 geändert werden (2381 d.B.)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zum 9. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Als Erster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Darmann. – Bitte.
15.22
Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Geschätzte Frau Präsidentin! Werter Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Mit Blick auf den angenehm sachlichen politischen Diskurs im Verfassungsausschuss letzter Woche zum Inhalt des vorliegenden §-27-Antrages ist vonseiten des freiheitlichen Parlamentsklubs eine differenzierte Betrachtung
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