Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll207. Sitzung / Seite 137

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nachdenkt, dass in Österreich Tausende USB-Sticks per Gesetz, wie hier vorgesehen, nach absolvierter Wahl vernichtet werden müssen, dann muss man sich auch die Fra­ge stellen, wie sinnvoll die Einführung der elektronischen Abstimmungsverzeichnisse ist, wenn man für den Fall des Ausfalls der EDV – das ist der nächste Punkt – ne­benher mit der Hand weiter wie üblich das Abstimmungsverzeichnis zu führen hat, ge­schätzte Damen und Herren.

Das heißt, viele Fragen wurden an und für sich nicht wirklich schlüssig beantwortet, auch deswegen wird dieser Punkt von unserer Seite sehr kritisch betrachtet, was in der Gesamtschau dazu führt, dass wir in der dritten Lesung dem gesamten Inhalt zu­stimmen, aber in der zweiten Lesung eine getrennte Abstimmung vonseiten des frei­heitlichen Parlamentsklubs beantragen werden, um hier auch klarzumachen, wie wich­tig es uns ist, auch in Zukunft insbesondere weitere Verbesserungen für Menschen mit Beeinträchtigungen voranzutreiben. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

15.29


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Prähau­ser. – Bitte.

 


15.29.26

Abgeordneter Stefan Prähauser (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Ho­hes Haus! Kollege Darmann hat zwei Punkte, die unumstritten sind, dargelegt und
gut interpretiert, nämlich auch betreffend Erleichterung für sehbehinderte Menschen. Gleichzeitig äußert er Bedenken, was die Abwicklung von Wahlvorgängen auf elektro­nischer Basis betrifft. Ich glaube aber trotzdem, dass dies ein guter Weg ist, zu einer Wahlvereinfachung zu kommen.

Unserer Überzeugung nach ist es ganz wichtig, dass die elektronischen Abstimmungs­verzeichnisse einer neuen Rechtsgrundlage unterliegen. Es wird an uns liegen, zu kontrollieren und daraus auch zu lernen, denn alles, was neu ist, erfordert in der Um­setzung eine gute Begleitung und, wenn notwendig, auch entsprechende Novellierun­gen.

Es sollte aber nicht so sein, dass man etwas nicht beginnt, weil es nicht von Anfang an hervorragend und komplett zu sein scheint. Wir sollten einmal versuchen, diese Er­leichterungen in Anspruch zu nehmen, den §-27-Antrag unterstützen, aus dessen Um­setzung in der Zukunft lernen und ihn auch verbessern. Aber ich gehe einmal davon aus, dass die jetzige Grundlage eine gute Voraussetzung ist, die Wahlgänge zu ver­einfachen und es insbesondere auch für sehbehinderte Menschen besser möglich zu machen, Wunschkandidaten besser zu interpretieren. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

15.31


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Dr. Huainigg gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


15.31.03

Abgeordneter Dr. Franz-Joseph Huainigg (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Staatsse­kretär! Hohes Haus! Sie sehen, Barrierefreiheit ist gar nicht so einfach. Um an dieses Rednerpult zu kommen, braucht es für den Rollstuhl auch eine Rampe. Genauso ist es auch beim Wählen. Wählen ist eine wichtige demokratiepolitische Möglichkeit, und die­se sollte auch von behinderten Menschen in Anspruch genommen werden können. In diese Richtung ist auch schon viel geschehen, zum Beispiel haben wir das Brief­wahlrecht beschlossen.

Wir haben heuer auch beschlossen, dass man auf der Bundesliste Vorzugsstimmen abgeben kann. Wir haben mit Behindertenverbänden darüber diskutiert, wie ein blinder Mensch oder ein Mensch mit Lernschwierigkeiten eine Vorzugsstimme abgeben kann,


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