nachdenkt, dass in Österreich Tausende USB-Sticks per Gesetz, wie hier vorgesehen, nach absolvierter Wahl vernichtet werden müssen, dann muss man sich auch die Frage stellen, wie sinnvoll die Einführung der elektronischen Abstimmungsverzeichnisse ist, wenn man für den Fall des Ausfalls der EDV – das ist der nächste Punkt – nebenher mit der Hand weiter wie üblich das Abstimmungsverzeichnis zu führen hat, geschätzte Damen und Herren.
Das heißt, viele Fragen wurden an und für sich nicht wirklich schlüssig beantwortet, auch deswegen wird dieser Punkt von unserer Seite sehr kritisch betrachtet, was in der Gesamtschau dazu führt, dass wir in der dritten Lesung dem gesamten Inhalt zustimmen, aber in der zweiten Lesung eine getrennte Abstimmung vonseiten des freiheitlichen Parlamentsklubs beantragen werden, um hier auch klarzumachen, wie wichtig es uns ist, auch in Zukunft insbesondere weitere Verbesserungen für Menschen mit Beeinträchtigungen voranzutreiben. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)
15.29
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Prähauser. – Bitte.
15.29
Abgeordneter Stefan Prähauser (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär!
Hohes Haus! Kollege Darmann hat zwei Punkte, die unumstritten sind,
dargelegt und
gut interpretiert, nämlich auch betreffend Erleichterung für
sehbehinderte Menschen. Gleichzeitig äußert er Bedenken, was die
Abwicklung von Wahlvorgängen auf elektronischer Basis betrifft. Ich
glaube aber trotzdem, dass dies ein guter Weg ist, zu einer Wahlvereinfachung
zu kommen.
Unserer Überzeugung nach ist es ganz wichtig, dass die elektronischen Abstimmungsverzeichnisse einer neuen Rechtsgrundlage unterliegen. Es wird an uns liegen, zu kontrollieren und daraus auch zu lernen, denn alles, was neu ist, erfordert in der Umsetzung eine gute Begleitung und, wenn notwendig, auch entsprechende Novellierungen.
Es sollte aber nicht so sein, dass man etwas nicht beginnt, weil es nicht von Anfang an hervorragend und komplett zu sein scheint. Wir sollten einmal versuchen, diese Erleichterungen in Anspruch zu nehmen, den §-27-Antrag unterstützen, aus dessen Umsetzung in der Zukunft lernen und ihn auch verbessern. Aber ich gehe einmal davon aus, dass die jetzige Grundlage eine gute Voraussetzung ist, die Wahlgänge zu vereinfachen und es insbesondere auch für sehbehinderte Menschen besser möglich zu machen, Wunschkandidaten besser zu interpretieren. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
15.31
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Dr. Huainigg gelangt nun zu Wort. – Bitte.
15.31
Abgeordneter Dr. Franz-Joseph Huainigg (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Sie sehen, Barrierefreiheit ist gar nicht so einfach. Um an dieses Rednerpult zu kommen, braucht es für den Rollstuhl auch eine Rampe. Genauso ist es auch beim Wählen. Wählen ist eine wichtige demokratiepolitische Möglichkeit, und diese sollte auch von behinderten Menschen in Anspruch genommen werden können. In diese Richtung ist auch schon viel geschehen, zum Beispiel haben wir das Briefwahlrecht beschlossen.
Wir haben heuer auch beschlossen, dass man auf der Bundesliste Vorzugsstimmen abgeben kann. Wir haben mit Behindertenverbänden darüber diskutiert, wie ein blinder Mensch oder ein Mensch mit Lernschwierigkeiten eine Vorzugsstimme abgeben kann,
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