Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll207. Sitzung / Seite 138

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was auch wichtig ist und möglich sein muss. Da wurde in Zusammenarbeit mit dem In­nenministerium eine recht gute Lösung gefunden, dass man nämlich nicht den Namen hinschreiben muss, was für blinde Menschen eben nicht möglich ist oder auch Men­schen mit Lernschwierigkeiten Probleme bereitet, sondern dass man die Listennummer eintragen kann und dass das genauso gilt. Die Listennummern sind in den Wahlzellen ausgehängt.

Wir haben aber auch im Ausschuss beschlossen, dass das Innenministerium Infor­mationen barrierefrei im Internet zur Verfügung stellen muss, damit man sich als be­hinderter Mensch auch im Vorfeld informieren kann, welcher Kandidat welche Nummer hat. Das ist ein wichtiger Schritt und ist sehr zu begrüßen.

Meine Damen und Herren, ich möchte noch auf einen zweiten Punkt eingehen. Im nächsten Tagesordnungspunkt wird nämlich der Tierschutz als Staatszielbestimmung in der Verfassung beschlossen. Das ist gut so. Aber im Verfassungsausschuss haben wir auch darüber diskutiert, dass die Menschenwürde in der Verfassung zu verankern ist. Eigentlich hätten im Unterausschuss sowohl der Tierschutz als auch die Menschen­würde in die Verfassung Eingang finden sollen. Beim Tierschutz haben wir es ge­schafft, bei der Menschenwürde nicht. Für mich ist es unverständlich, dass die Men­schenwürde nicht in der österreichischen Verfassung steht. In Deutschland steht sie im Artikel 1 der Verfassung.

Menschenwürde ist kein philosophischer Begriff, auch die Zeitung „Die Zeit“ hat jetzt diesem Thema einen großen Schwerpunkt gewidmet, sondern sie ist eine Grundlage für die Menschenrechte und die Grundlage für alle Schutz- und Freiheitsrechte.

Deshalb begehre ich, dass wir die Menschenwürde im Artikel 7 der Bundesverfassung verankern, und hoffe, dass wir hier noch vor dem Sommer eine Einigung im Verfas­sungsausschuss finden. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

15.36


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Mu­siol. – Bitte.

 


15.37.05

Abgeordnete Mag. Daniela Musiol (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Das, was wir jetzt heute zu beraten haben und beschließen werden, ist nur ein Teil des ursprünglichen sogenannten Demokratiepakets, das Sie vorgelegt haben, natürlich wieder mit Abänderungen, die noch einmal extra hineingekommen sind. Das haben wir im Verfassungsausschuss herausgelöst, damit sich der Fristenlauf für die nächste Wahl noch ausgeht. Das betrifft im Speziellen die Menschen mit Sehbehinderung und die Möglichkeit, eben nicht den Namen hinzuschreiben, sondern eine Reihungsnum­mer zu vergeben. Das ist sicher ein wichtiger Schritt im Sinne der Möglichkeit, bar­rierefrei am demokratischen Prozess teilzunehmen.

Meine Kollegin Jarmer hat auch darüber hinausgehende Vorschläge eingebracht, die leider noch nicht berücksichtigt worden sind. Und insgesamt ist noch einmal festzu­halten, dass das Vorzugsstimmensystem, wie es hier vor einigen Monaten ohne die Stimmen der Grünen beschlossen wurde, noch nicht das Gelbe vom Ei oder die Ideal­variante ist, vor allem für die Frage, wie hier die Geschlechterverteilung im Haus aus­sieht.

Wir Grüne hätten uns bei diesem Vorzugsstimmensystem gewünscht, dass auch auf die Gendergerechtigkeit Rücksicht genommen wird, sprich, dass man mehrere Vor­zugsstimmen vergeben und diese dann gendergerecht aufteilen kann. Aber das ist eben in dieser Legislaturperiode nicht gelungen. Wir werden aber nicht müde werden, das weiter zu betreiben, weil eben aus verschiedenen Staaten, aus verschiedenen Stu-


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