Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll207. Sitzung / Seite 139

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

dien, die sich damit befassen, wie sich Ein-Personen-Wahlkreise, aber auch Vorzugs­stimmensysteme auf das Verhältnis von Männern und Frauen und deren Sitze im Par­lament auswirken, eindeutig hervorgeht, dass alle Systeme, wo der Persönlichkeits­anteil stärker in den Vordergrund gerückt wird, die Gefahr in sich bergen, dass dann der Anteil der Frauen im Parlament sinkt.

Darüber hinaus sind noch einige andere Punkte enthalten, unter anderem eben die Klarstellung, dass bei Gefangenen und deren Wahlrecht sozusagen der letzte Wohn­sitz gilt, auch Verbesserungen im EBI-Gesetz, also vieles, was wir hier unterstützen können.

Bezüglich des elektronischen Abstimmungsverzeichnisses – Herr Kollege Darmann, ich verstehe, dass Sie besonders sensibel darauf schauen, das tun wir Grüne immer dann, wenn es um elektronische Verarbeitung vor allem im Zusammenhang mit Demo­kratie geht, auch – habe ich eigentlich die Ausführungen des Herrn Mag. Stein aus dem Innenministerium schon sehr nachvollziehbar gefunden. Es ist ja auch in den Un­terlagen klargelegt, dass es eben nicht um Geräte geht, die sozusagen über irgend­einen Server oder andere technische Möglichkeiten vernetzt sind, was natürlich uner­laubte Zugriffe und Hackerei ermöglichen würde, wodurch natürlich eine Gefahrenquel­le gegeben wäre, sondern dass es um in sich geschlossene Geräte geht. Es sind auch Löschungsvorschriften gegeben. Man muss sie sich fast so vorstellen wie eine elek­tronische Schreibmaschine.

Dass es auch immer möglich sein kann, dass technische Systeme abstürzen, woraus sich ebenfalls eine Problematik ergeben könnte, haben wir im Ausschuss ausreichend besprochen, aber ich denke, im Sinne eines modernen Zeitalters ist es durchaus nach­vollziehbar, auch den Gemeinden zu ermöglichen, sich moderner Instrumente zu be­dienen. Sie müssen das ja nicht tun, aber sie können das tun.

Anders sehe ich das aber – und das haben auch mein Engagement gegen das E-Vo­ting bei den ÖH-Wahlen und die Verfassungsgerichtshofklage gezeigt – im Zusammen­hang mit Wahlprozessen und technischen Möglichkeiten, weil dann wirklich noch ein­mal speziell darauf geschaut werden muss und auch ganz klar ist, dass sozusagen die Systeme, die vorherrschen, noch nicht ausreichend sind.

Ich möchte die Debatte zu diesem Tagesordnungspunkt zum Anlass nehmen, auch die anderen Teile, die wir rund um das Demokratiepaket sozusagen noch auf der Tages­ordnung haben, nicht auf der heutigen, aber auf der Tagesordnung dieser Gesetzge­bungsperiode, in Erinnerung zu rufen.

Ganz konkret denke ich an die Reform der direkten Demokratie. Die Opposition hat ge­meinsam einen Vorschlag gemacht, wie eine Reform der direkten Demokratie ausse­hen könnte, nämlich: nach ausreichend unterstützten Volksbegehren eine Volksbefra­gung, auszunehmen sind Menschenrechte, Grundrechte, EU-Recht, zwingendes Völ­kerrecht. Wir stellen uns ein bestimmtes Prozedere im Parlament vor, weil wir ja nicht wollen, dass direkte Demokratie neben dem Parlament, sondern im Dialog mit dem Parlament erfolgt.

Dieser Vorstoß unsererseits vor einigen Wochen, ganz konkret am 8. Mai, hat er­freulicherweise dazu geführt, dass Bewegung in die Sache gekommen ist. Die ÖVP hat uns eine Punktation übermittelt, in der ihre Vorschläge enthalten sind. Auch Klubob­mann Cap hat sich schon öffentlich dahin gehend geäußert, dass sich die SPÖ Ver­handlungen darüber und eine Umsetzung vorstellen kann. Also ich bin guter Dinge. Am 28. Juni haben wir eine Ausschusssitzung.

Wenn wir alle – wie sich das heute auch bei anderen Tagesordnungspunkten betref­fend Verfassungsänderungen, die wir gemeinsam beschlossen haben, gezeigt hat – in ernsthafte Gespräche gehen – unüberwindlich sind ja die Sichtweisen und die Pers-


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite