Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll207. Sitzung / Seite 145

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

10. In Art. 6 Z 1 lautet der Titel:

„Volksabstimmungsgesetz 1972 – VAbstG“

11. Die Novellierungsanordnung des Art. 6 Z 3 lautet: „§ 6 Abs. 3 lit. c lautet:“

12. Art. 6 Z 4 (§ 21 Abs. 7) lautet:

„(7) § 6 Abs. 2 und § 6 Abs. 3 lit. c in der Fassung BGBl. I Nr. XXX/201X treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft.“

13. Die Novellierungsanordnung des Art. 7 Z 3 lautet: „§ 6 Abs. 3 lit. c lautet:“

14. Art. 7 Z 4 (§ 21 Abs. 8) lautet:

„(8) § 6 Abs. 2 und § 6 Abs. 3 lit. c und die Anlage 3 in der Fassung BGBl. I Nr. XXX/201X treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft.“

15. Die Novellierungsanordnung des Art. 9 Z 1 lautet: „§ 2a Abs. 3 lautet:“

16. Art. 9 Z 3 (§ 3 Abs. 2 und 3) lautet:

„(2) Die für die Einsichtnahme bestimmten Tagesstunden und die Bezeichnung der Amtsstelle, bei der Berichtigungsanträge gegen die Wählerevidenz eingebracht werden können, sowie die Bestimmungen des Abs. 1 und des § 4 hat der Bürgermeister an der Amtstafel zu verlautbaren.

(3) Unbeschadet der Bestimmungen der §§ 2 Abs. 2, 2a Abs. 4 und 9 Abs. 1 dürfen Änderungen in der Wählerevidenz nur auf Grund eines Berichtigungs- und Beschwer­deverfahrens (§§ 4 bis 8) vorgenommen werden. Ausgenommen hiervon ist die Behe­bung von Formgebrechen, wie zum Beispiel Schreibfehlern und dergleichen.“

17. In Art. 9 Z 10 (§ 13a Abs. 9) wird die Wortfolge „ § 2 Abs. 3“ durch die Wortfolge
„ § 2a Abs. 3“ ersetzt.

Begründung

Es werden rein redaktionelle Änderungen vorgenommen.

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Jar­mer. – Bitte.

 


15.51.58

Abgeordnete Mag. Helene Jarmer (Grüne) (in Übersetzung durch eine Gebärden­sprachdolmetscherin): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Barrierefreie Wahlen – nun, ich bin sehr froh, dass ich in Österreich wählen gehen darf. Ich habe vor Kurzem erfahren, dass zum Beispiel in Südamerika, in Paraguay, gehörlose Personen nicht wählen dür­fen. Wenn sie wählen wollen, dann müssen sie sich verstecken, und wenn ihnen das gelingt, können sie eine Wahlkarte einwerfen, dann haben sie Glück. Wenn nicht, dann haben sie Pech. Also ich bin glücklich, in Österreich zu sein.

Eine positive Sache im Zusammenhang mit den Wahlen für behinderte Menschen, für blinde Menschen ist erledigt, aber es ist auf jeden Fall noch viel zu tun. Viele Dinge fehlen noch, viele Dinge müssen wir bis zur nächsten Sitzung noch verhandeln. Das ist klar.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite