Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll207. Sitzung / Seite 146

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Die UNO-Konvention, Artikel 29, besagt, dass sich Österreich verpflichtet hat, Wahlein­richtungen zur Verfügung zu stellen, Zugang zu Informationen zur Verfügung zu stel­len. Wahlinformationen sind noch nicht barrierefrei. Alle Informationen, die wichtig sind für die Wähler bezüglich der Parteien, bezüglich der Ministerien, bezüglich der Home­pages und so weiter, allgemeine Rechte, das sind die Informationen, die barrierefrei sein sollen. Leichtleseversion, Gebärdensprache-Übersetzungen, Verlinkungen, Brailleschrift, diese breite Palette soll vorhanden sein. Das heißt, wichtig ist, dass die Barrierefreiheit für behinderte Menschen keine Kann-Bestimmung ist, sondern eine verpflichtende Bestimmung im Sinne von Menschenrecht.

Der zweite Bereich umfasst den barrierefreien Zugang zu den Wahllokalen. Vielleicht wissen Sie, dass nicht jedes Lokal barrierefrei ist, nur manche sind es, aber jedes Lo­kal sollte barrierefrei sein. Das ist das eine. Hilfsmittel als Unterstützung für den Wahl­vorgang sollten auch vorhanden sein. Auch muss die Möglichkeit vorhanden sein, dass eine Begleitperson helfen kann, die Listen auszusuchen.

Es ist wichtig, dass wir uns gemeinsam hinsetzen und Barrierefreiheit in Bezug auf die Informationen und auf die Wahlen selbst ermöglichen. Die Wahlen werden bald statt­finden. Das ist sicherlich für alle interessant, und alle behinderten Menschen sollen auch die Möglichkeit haben, frei zu wählen. Wenn diese Personen diese Informationen nicht bekommen, werden sie so wählen, wie die Familie wählt.

Ich hoffe, wenn wir diese Barrierefreiheit erreichen, werden auch behinderte Menschen frei wählen dürfen. Das soll unser Ziel sein. Ich hoffe, ich bekomme von Ihnen die not­wendige Unterstützung. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

15.55


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dona­bauer. – Bitte.

 


15.55.21

Abgeordneter Karl Donabauer (ÖVP): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Wir freuen uns, dass auch Herr Staatssekretär Ostermayer bei uns ist. Es geht um eine Materie, die allgemeine Zustimmung findet, obwohl die Verhandlungen bis dahin schwierig waren.

Worum geht es konkret? – Um die Wählererfassung. Es bleibt wie bisher beim Wähler­verzeichnis. Was wir wollten, ist die zentrale Wählerevidenz. Dazu hat uns allerdings die Opposition die Zustimmung versagt, aber: Kommt Zeit, kommt Rat!

Worum geht es konkret? – Es geht darum, dass vor allem bei Volksbegehren durch die zentrale Wählerevidenz die Ortsgebundenheit wegfällt, weil sich der Beteiligte eben aufgrund dieser Erfassung an jedem Ort eintragen kann.

Zum Zweiten geht es um eine Begriffsänderung im Revisionsverfahren. Es gibt in Zu­kunft nicht mehr das Einspruchs- und Berufungsverfahren, sondern es gibt ein Berichti­gungs- und ein Beschwerdeverfahren. Wo liegt der besondere Schwerpunkt? – Beim Berichtigungsverfahren geht der Antrag an die Gemeindewahlbehörde, die zu entschei­den hat. Ist der Betroffene mit dieser Entscheidung nicht einverstanden, dann kann er ein Beschwerdeverfahren einleiten. Das geht zum Bundesverwaltungsgerichtshof, und dort muss innerhalb von vier Tagen entschieden werden. Das ist aufgrund der Ände­rung des Verwaltungsgerichtsbarkeitsgesetzes notwendig geworden. In weiterer Folge haben die Gemeinden so wie bisher die Wählerevidenz in herkömmlicher Art zu führen.

Es geht konkret um einige Dinge, die für uns schon von großer Bedeutung sind. Es geht um die Novellierung der Vorzugsstimmen. Das ist ein Thema, das gerade in Vor­wahlzeiten viel Aktualität hat. Wir haben ganz klar festgestellt, dass es innerhalb der Ebenen eine Wertung geben muss. Im Regionalwahlkreis sind es 14 Prozent der Par-


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