Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll207. Sitzung / Seite 147

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teistimmen, auf Ebene des Landeswahlkreises 10 Prozent. Es bleibt als Alternative noch immer das Erzielen der Landeswahlzahl, was sich jede Partei wünscht, aber nicht jede erreichen wird. Außerdem geht es um die Umreihung auf der Bundesliste dann, wenn 7 Prozent der Stimmen durch einen Vermerk eben einer Kandidatin oder einem Kandidaten den Vorzug geben. Dazu kommt, dass es auch eine bessere Dokumen­tation eben der Bewerberliste geben wird.

Es geht in weiterer Folge um die Reihungsvermerke. In diesem Zusammenhang möch­te ich schon die Arbeit unseres Freundes Dr. Franz-Joseph Huainigg sehr lobend her­vorheben. (Beifall bei der ÖVP.)

Dr. Huainigg war es, der verlangt hat, dass in Zukunft nicht ausschließlich der Name zu schreiben ist, sondern dass man auch mit der Zahl seinen Willen bekunden kann. Ich weiß aus der Vergangenheit, dass das deshalb wichtig ist, weil Bürger sehr oft Hem­mungen haben, vor allem längere Namen zu schreiben. Das ist eine sehr gute Idee gewesen, die auch ihre Zustimmung gefunden hat. Das wundert mich aber bei dieser Regierung überhaupt nicht, das ist eben so: Man macht das, was einen Fortschritt dar­stellt.

Über das elektronische Abstimmungsverzeichnis können wir, meine Damen und Her­ren, lange diskutieren. Es ist die Möglichkeit geboten, aber wenn diese Technik ver­sagt, muss es auch Alternativprogramme geben. Es kann ja deshalb die Wahl nicht ab­gebrochen werden. Dafür ist entsprechend Vorsorge getroffen worden, ebenso dafür, dass das geänderte Layout auf der Rückseite der Wahlkarte eine internationale Norm hat. Auch das ist ganz, ganz entscheidend.

Es geht um den administrativen Instanzenzug. In diesem Zusammenhang haben die Landtage noch viel Arbeit, weil sie auch die Landeswahlrechte aufgrund der Änderung der Verwaltungsgerichtsbarkeit nachjustieren, nachbessern müssen. Das heißt, es ist noch einiges an Aufgaben da.

Ich möchte nur in Kurzform noch einmal Bezug nehmen – was heute auch schon ange­sprochen worden ist – auf die Ausschussfeststellung. Es geht nicht nur darum, dass auch die Wahlvorschläge über das Bundesministerium für Inneres entsprechend veröf­fentlicht werden, sondern auch darum, wie die Begleitperson bewertet werden soll.

Der Wahlberechtigte muss sagen, dass das seine Begleitperson ist. Im Zweifelsfalle hat die Wahlkommission darüber Beratung zu führen. Eines ist klar: dass Sachwalter nicht automatisch Wahlbegleiter und Wahlmitentscheider sein können, sondern nur dann, wenn es eben der Wahlberechtigte ausdrücklich verlangt und auch sein Begeh­ren der Wahlkommission gegenüber äußert.

Abschließend habe ich nur mehr einen Wunsch, dass am 28. Juni, in der nächsten Verfassungsausschusssitzung, die kleine Demokratiereform, von der heute schon einige gesprochen haben, Ihre Annahme und Zustimmung findet, wo es um die Be­handlung der Volksbegehren, um die Einführung der Online-Unterstützung und auch um eine zentrale Wählerevidenz geht. Ich glaube, das ist noch wichtig, damit wir in die­ser Gesetzgebungsperiode auch dieses wesentliche Thema noch abrunden können. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

16.00


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Marko­witz. – Bitte.

 


16.00.57

Abgeordneter Stefan Markowitz (STRONACH): Frau Präsidentin! Herr Staatsse­kretär! Hohes Haus! Also wirklich, Karl Donabauer hat alles wunderbar erklärt – ich bin


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