Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll207. Sitzung / Seite 148

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

ganz begeistert –, bis ins Kleinste. Deswegen werden wir auch zustimmen – dem Ab­änderungsantrag auch.

Was noch zu sagen ist, Frau Kollegin Musiol: Ich finde es super, dass man jetzt auf der Bundesliste Vorzugsstimmen vergeben kann. Sie müssen mir nur erklären, warum Sie glauben, dass es ein Nachteil für Frauen ist, wenn man dort eine Vorzugsstimme ver­gibt. (Zwischenruf der Abg. Mag. Musiol.) – Aber ich gehe davon aus, dass Ihre Frau­en, gerade von den Grünen, in ganz Österreich top bekannt sind. Also seien wir froh, dass wir jetzt auch Vorzugsstimmen auf der Bundesliste vergeben können. Ich glaube, das ist ein richtiger Schritt.

Prinzipiell geht das Ganze überhaupt in die richtige Richtung. Es gibt ein paar Ab­änderungen, die toll sind. Franz-Joseph Huainigg, ein Spittaler, ich gratuliere dir, was du durchgesetzt hast, auch super, dass man jetzt auch eine Zahl angeben kann. Ich finde es ganz gut, dass man den Namen nicht mehr ausschreiben muss. Also prin­zipiell geht das absolut in die richtige Richtung. Und wir werden dem zustimmen. – Vie­len Dank. (Beifall der Abg. Schenk.)

16.02

16.02.20

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Schlusswort wird seitens der Berichterstattung keines gewünscht.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 2381 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Dr. Wittmann, Mag. Gerstl, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht.

Weiters liegt ein Verlangen auf getrennte Abstimmung des Abgeordneten Mag. Dar­mann vor.

Ich lasse zunächst über die von dem erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abände­rungsantrag sowie dem Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teile – der Systematik des Gesetzentwurfes folgend – und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen.

Da der vorliegende Gesetzentwurf eine Änderung des Bundes-Verfassungsgesetzes enthält, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Zusatzantrag der Abgeordneten Dr. Wittmann, Mag. Gerstl, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Einfügung einer neuen Ziffer 26a in Artikel 2.

Bei Zustimmung ersuche ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig an­genommen.

Die Abgeordneten Dr. Wittmann, Mag. Gerstl, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf Artikel 2 Ziffer 10 bezieht.

Ich ersuche jene Mitglieder, die auch hiezu ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist wiederum einstimmig angenommen.

Wir kommen nun zur getrennten Abstimmung über Artikel 2 Ziffern 18 und 19 in der Fassung des Ausschussberichtes.

Wer dafür seine Zustimmung erteilt, den ersuche ich um ein entsprechendes Zei­chen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir gelangen zur getrennten Abstimmung über Artikel 4 Ziffern 19 und 20 in der Fas­sung des Abänderungsantrages der Abgeordneten Dr. Wittmann, Mag. Gerstl, Kolle­ginnen und Kollegen.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite