Bei Zustimmung ersuche ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist wiederum mehrheitlich angenommen.
Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in der Fassung des Abänderungsantrages der Abgeordneten Dr. Wittmann, Mag. Gerstl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Artikel 4 Ziffern 13, 25 und 28 sowie Artikel 5 bis 7 und 9.
Bei Zustimmung zu diesen Abänderungen ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Ausdrücklich stelle ich wiederum die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.
Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 2294/A der Abgeordneten Dr. Peter Wittmann, Mag. Wolfgang Gerstl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Verwaltungsgerichtsbarkeits-Ausführungsgesetz 2013, das Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz, das VerwaltungsgerichtsbarkeitsÜbergangsgesetz, das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985, das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953, das Amtshaftungsgesetz und das Bundesministeriengesetz 1986 geändert werden (2382 d.B.)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zum 10. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Als Erster gelangt Herr Abgeordneter Dr. Jarolim zu Wort. – Bitte.
16.06
Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Die „aufregende“ Materie, über die ich hier berichten darf, ist die umfangreiche Korrektur von – man kann sagen – Fehlern, die im Rahmen einer Gesetzwerdung passiert sind. Es ist einem jungen und engagierten Team im Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes, aber auch hier im Haus, in den Klubs, auch in der Parlamentsdirektion, zu danken, dass wir diese Fehler rechtzeitig gefunden haben. Und das möchte ich hier auch ausdrücklich tun.
Vielleicht eine Originalität: Die Landeshauptleutekonferenz hat überlegt, wie man am besten mit diesen Verwaltungsgerichtshöfen umgeht, und man hat folgenden sinnvollen Vorschlag unterbreitet – an einem Beispiel erläutert –: Wenn ein Wiener in Vorarlberg eine Skischule betreiben oder einen Lift errichten möchte und es gibt deshalb ein Problem, dann hätte das nicht in Vorarlberg – bei dir, Kollege Kopf – abgehandelt werden sollen, sondern in Wien. Jetzt kann sich jeder von uns vorstellen, das ist alles an-
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite