Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll207. Sitzung / Seite 150

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

dere als sehr sinnvoll. Und daher ist es diesem jungen Team gelungen, einen Vor­schlag dahin gehend auszuarbeiten, dass zukünftig an das Territorium des Vorfalls an­geknüpft wird. Das heißt, wir haben diesen Vorfall dann, wiewohl ein Wiener als An­tragsteller eingebunden ist, in Vorarlberg bei Karlheinz Kopf abzuhandeln.

Das ist eigentlich die Kernmaterie, die wir heute hier mit diesem Vorschlag sanieren. Die anderen Punkte, so meine ich, erspare ich mir und vor allem auch Ihnen vorzule­sen und vorzutragen.

Ich glaube, das ist – ich würde sagen – der glatte Abschliff und das Ende, das Finish eigentlich, eines umfassenden Gesetzeswerkes. Wir sind darauf stolz, dass wir das Ganze in diesem Glanz präsentieren dürfen. – Ich danke herzlich. (Beifall bei der SPÖ.)

16.08


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Singer. – Bitte.

 


16.08.29

Abgeordneter Johann Singer (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Sehr ge­ehrte Damen und Herren! Kollege Jarolim hat den Inhalt dieser Novelle entsprechend dargelegt. Dem ist nichts hinzuzufügen. Ich möchte aber doch grundsätzlich noch ein paar Gedanken aus der Sicht des Bürgers, was die Verwaltungsgerichtsbarkeit anbe­langt, bringen. Wir beschäftigen uns fast jeden Plenartag mit diesem Thema. Wir schaffen mit dieser Verwaltungsgerichtsbarkeit dezentrale Kompetenzzentren für den Rechtsschutz.

Ich will noch die Frage beleuchten: Was bringt diese Verwaltungsgerichtsbarkeit den Bürgerinnen und Bürgern? – Zum einen eine Verkürzung des Instanzenzuges deshalb, weil es zu einer Zusammenführung von bestehenden Behörden und damit in vielen Fällen zu einer Verkürzung des Instanzenzuges kommt.

Eine klare und effizient ausgestaltete Behördenstruktur bedeutet auch, dass das Ver­fahren insgesamt kostengünstiger wird und die Entscheidungsdauer kürzer, damit eine Verkürzung des Gesamtverfahrens.

Ich denke auch, dass es eine Steigerung der Qualität der Entscheidungen bringt, des­halb, weil es durch die Verwaltungsgerichte zu einer Konzentration aller Berufungsver­fahren kommt, und es entstehen aus meiner Sicht Kompetenzzentren.

Es ist aber auch eine verstärkte Bürger- und Bürgerinnennähe festzustellen, weil es einfach mit diesen Rechtsmittelbehörden, mit der Zuständigkeit dieser Rechtsmittelbe­hörden insgesamt zu einer Vereinfachung kommt.

Meiner Meinung nach ist es auch wichtig, dass es für Rechtsschutzsuchende künftig bei den Verwaltungsgerichten eine einheitliche und klar strukturierte Ansprechstelle gibt.

Sehr geehrte Damen und Herren! Meiner Ansicht nach ist die Umsetzung der Verwal­tungsgerichtsbarkeit ein sehr großer Reformansatz, und ich freue mich, wenn am 1. Jänner 2014 diese Verwaltungsgerichtsbarkeit in Kraft treten wird. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

16.10


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete Mag. Musiol gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


16.10.50

Abgeordnete Mag. Daniela Musiol (Grüne): Frau Präsidentin! Ich möchte diesen Ta­gesordnungspunkt zum Anlass nehmen, noch einmal daran zu erinnern, was wir im


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite