Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll207. Sitzung / Seite 151

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Rahmen des Beschlusses rund um die Verwaltungsgerichtsbarkeit an Entschließungs­anträgen ausgemacht haben, und möchte, Herr Staatssekretär, meinem Bedauern da­rüber Ausdruck verleihen, dass ich Sie jetzt, wie ich Sie damals für das loben konnte, was Sie zustande gebracht haben, dafür kritisieren muss, was uns da als Bericht über­geben wurde, den wir eigentlich in einem Entschließungsantrag gemeinsam festgezurrt hatten.

Der Bericht sollte die erzielten Fortschritte auf dem Weg zur Einheitlichkeit der Orga­nisation des Dienstrechtes, aber auch der Weiterbildung beinhalten, also zu dem Ziel, ein einheitliches Richterbild und auch ein einheitliches Dienstrecht zu gestalten. In der letzten Ausschusssitzung haben Sie uns dann – ich würde einmal sagen – eine Vorla­ge gegeben, die den Namen „Bericht“ wahrscheinlich nicht verdient, eine Vorlage, in der Sie zwei Punkte hervorgehoben haben, nämlich die Fachtagungen der Verwal­tungsakademie und eine Bund-Länder-Koordinierung, die eingerichtet wurde.

Ich hätte mir einen ausführlicheren Bericht gewünscht, in dem Sie darstellen: Was ist der Status? Wo wollen Sie hin? Was sind die Schritte dort hin? Und vor allem, wenn wir uns heute angehört haben, was da so an sensiblen Beziehungen zwischen den ein­zelnen Gerichten und den einzelnen Gerichten, die für unterschiedliche Materien zu­ständig sind, vorhanden ist, ist es umso wichtiger, hier wirklich auch zu einem einheitli­chen Richterbild und auch zu einem einheitlichen Organisations- und Dienstrecht zu kommen, damit zumindest auf dieser formalen Ebene keine Unterschiede bestehen. Das könnte auch dazu beitragen, diese gegenseitigen Vorbehalte abzubauen und die­se sensible Situation zu entspannen. (Beifall bei den Grünen.)

16.12


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Scheib­ner. – Bitte.

 


16.12.53

Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Mei­ne Damen und Herren! Ganz kurz: Wir stimmen dieser „epochalen“ Vorlage, wie es schon Kollege Jarolim gesagt hat, zu. Ich möchte in diesem Zusammenhang nur noch in Erinnerung rufen, Herr Staatssekretär, dass man auch in Zukunft das Augenmerk auf eine wichtige Forderung von uns lenkt – ich glaube, da bestand Einvernehmen auch im Ausschuss – und darauf Rücksicht nimmt, dass diese Reform, diese Einfüh­rung der Verwaltungsgerichte und, damit einhergehend, die Zusammenfassung von, glaube ich, über hundert verschiedenen Organisationseinheiten zumindest mittelfristig nicht zu einer Verteuerung, sondern zu einer Einsparung führen sollte.

Man sollte auch darauf achten, dass es durch diese verschiedenen Organisationsein­heiten in den Ländern nicht zu einer Aufsplitterung etwa des Richterbildes und der Dienst- und Organisationsrechte kommt, denn: Föderalismus in Ehren, aber in diesen Fragen wäre Einheitlichkeit auf jeden Fall gefordert. (Beifall beim BZÖ sowie bei Abge­ordneten der SPÖ. – Abg. Dr. Jarolim: Das war echt eine zentrale Botschaft!)

16.13


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es hat sich nun Herr Staatssekretär Dr. Oster­mayer zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


16.14.00

Staatssekretär im Bundeskanzleramt Dr. Josef Ostermayer: Frau Präsidentin! Ver­ehrte Damen und Herren! Zum einen: Ich wollte eigentlich mit dem Dank für die wirklich ausgezeichnete, vorbildhafte Kooperation bei der Erarbeitung dieses Großprojektes Verwaltungsgerichtsbarkeit beginnen.

 


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