Rahmen des Beschlusses rund um die Verwaltungsgerichtsbarkeit an Entschließungsanträgen ausgemacht haben, und möchte, Herr Staatssekretär, meinem Bedauern darüber Ausdruck verleihen, dass ich Sie jetzt, wie ich Sie damals für das loben konnte, was Sie zustande gebracht haben, dafür kritisieren muss, was uns da als Bericht übergeben wurde, den wir eigentlich in einem Entschließungsantrag gemeinsam festgezurrt hatten.
Der Bericht sollte die erzielten Fortschritte auf dem Weg zur Einheitlichkeit der Organisation des Dienstrechtes, aber auch der Weiterbildung beinhalten, also zu dem Ziel, ein einheitliches Richterbild und auch ein einheitliches Dienstrecht zu gestalten. In der letzten Ausschusssitzung haben Sie uns dann – ich würde einmal sagen – eine Vorlage gegeben, die den Namen „Bericht“ wahrscheinlich nicht verdient, eine Vorlage, in der Sie zwei Punkte hervorgehoben haben, nämlich die Fachtagungen der Verwaltungsakademie und eine Bund-Länder-Koordinierung, die eingerichtet wurde.
Ich hätte mir einen ausführlicheren Bericht gewünscht, in dem Sie darstellen: Was ist der Status? Wo wollen Sie hin? Was sind die Schritte dort hin? Und vor allem, wenn wir uns heute angehört haben, was da so an sensiblen Beziehungen zwischen den einzelnen Gerichten und den einzelnen Gerichten, die für unterschiedliche Materien zuständig sind, vorhanden ist, ist es umso wichtiger, hier wirklich auch zu einem einheitlichen Richterbild und auch zu einem einheitlichen Organisations- und Dienstrecht zu kommen, damit zumindest auf dieser formalen Ebene keine Unterschiede bestehen. Das könnte auch dazu beitragen, diese gegenseitigen Vorbehalte abzubauen und diese sensible Situation zu entspannen. (Beifall bei den Grünen.)
16.12
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Scheibner. – Bitte.
16.12
Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Ganz kurz: Wir stimmen dieser „epochalen“ Vorlage, wie es schon Kollege Jarolim gesagt hat, zu. Ich möchte in diesem Zusammenhang nur noch in Erinnerung rufen, Herr Staatssekretär, dass man auch in Zukunft das Augenmerk auf eine wichtige Forderung von uns lenkt – ich glaube, da bestand Einvernehmen auch im Ausschuss – und darauf Rücksicht nimmt, dass diese Reform, diese Einführung der Verwaltungsgerichte und, damit einhergehend, die Zusammenfassung von, glaube ich, über hundert verschiedenen Organisationseinheiten zumindest mittelfristig nicht zu einer Verteuerung, sondern zu einer Einsparung führen sollte.
Man sollte auch darauf achten, dass es durch diese verschiedenen Organisationseinheiten in den Ländern nicht zu einer Aufsplitterung etwa des Richterbildes und der Dienst- und Organisationsrechte kommt, denn: Föderalismus in Ehren, aber in diesen Fragen wäre Einheitlichkeit auf jeden Fall gefordert. (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Dr. Jarolim: Das war echt eine zentrale Botschaft!)
16.13
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es hat sich nun Herr Staatssekretär Dr. Ostermayer zu Wort gemeldet. – Bitte.
16.14
Staatssekretär im Bundeskanzleramt Dr. Josef Ostermayer: Frau Präsidentin! Verehrte Damen und Herren! Zum einen: Ich wollte eigentlich mit dem Dank für die wirklich ausgezeichnete, vorbildhafte Kooperation bei der Erarbeitung dieses Großprojektes Verwaltungsgerichtsbarkeit beginnen.
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