Ich gebe zu, am Beginn, also vor mehr als zwei Jahren, haben mich etliche Personen gewarnt und gemeint, das Projekt sei zwei, drei Jahrzehnte lang gescheitert und es sei wieder zum Scheitern verurteilt. Ich hatte das Ziel, es durchzubringen. Wir haben ja, ich glaube, den Großteil oder vielleicht auch alle Gesetze einstimmig zustande gebracht – wie übrigens einige weitere Gesetze und größere Projekte im Bereich des Verfassungsrechts.
Ich nehme Bezug auf die Aussage des Herrn Abgeordneten Scheibner beim vorvorigen Tagesordnungspunkt, als er meinte, gut, dass die Koalition nicht eine Zweidrittelmehrheit hat, das bringt sie dazu, mit der Opposition zu verhandeln.
Ja, das ist notwendig. Es hätte aber eigentlich immer gereicht, eine Oppositionspartei dabei zu haben. Unsere Ambition war, dass wir möglichst einstimmige Beschlüsse zustande bringen – und das ist auch gelungen.
Frau Abgeordneter Musiol bin ich dankbar dafür, dass sie doch einen Punkt der Kritik gefunden hat, wenngleich heute einen etwas anderen als jenen im Verfassungsausschuss. Vermutlich wäre der Punkt gar nicht zustande gekommen, wenn ich nicht von mir aus diesen Bericht vorgelegt hätte. Gefordert wurde er nicht; aber gut, es hätte mir etwas gefehlt.
Eine Anmerkung möchte ich noch zu den Ausführungen des Herrn Abgeordneten Jarolim machen, damit da nicht ein Missverständnis entsteht. Kollege Jarolim hat gesagt: in Vorarlberg bei Karlheinz Kopf. – Wir alle wissen natürlich, dass Karlheinz Kopf nicht der Präsident des Landesverwaltungsgerichtes Vorarlberg ist, sondern das war nur eine Zuordnung. (Abg. Kopf: Habe ich auch nicht vor!)
Insgesamt, muss ich sagen, haben wir tatsächlich ein Großprojekt. Ich war vor zwei Wochen bei der Frühjahrstagung der Juristenkommission, die ihre ganze Tagung diesem Thema Neuordnung der Verwaltungsgerichtsbarkeit gewidmet hat, weil das auch in diesen Kreisen ein interessantes Thema ist. Der Verfassungsgerichtshofpräsident sagt immer „Jahrhundertprojekt“ dazu. Es ist sicher das größte Rechtsstaatsprojekt in dieser Republik seit Jahrzehnten.
Dazu waren viele Punkte notwendig. Es waren viele Startvorbereitungen für dieses Großprojekt notwendig, einerseits auf legistischer Ebene, andererseits auf organisatorischer Ebene, dritterseits auf personeller Ebene. Ich möchte kurz darauf eingehen, quasi auch als Bericht, wie wir stehen. Das Verfassungsgesetz ist ja hier voriges Jahr einstimmig beschlossen worden, ebenfalls das Organisationsgesetz, das im Jänner dieses Jahres kundgemacht wurde, das Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz, das im Februar kundgemacht wurde und das jetzt in einigen wenigen Punkten angepasst wird.
Ich habe immer gesagt, wir müssen eine große Menge an Materiengesetzen anpassen. Im Verfassungsausschuss habe ich einen Überblick vorgelegt: 131 Einzelgesetze wurden mittlerweile beschlossen. 161 wurden schon in der Regierung beschlossen und werden entweder heute oder im Juli-Plenum des Nationalrates hoffentlich beschlossen werden.
Die Präsidenten und Vizepräsidenten sowohl des Bundesverwaltungsgerichtes erster Instanz als auch des Bundesfinanzgerichtes wurden letztes Jahr bestellt, damit die entsprechenden Vorarbeiten geleistet werden können, damit dieses große Verwaltungsreformprojekt auch tatsächlich umgesetzt werden kann.
Die Übernahmeverfahren für jene Richter und Richterinnen, die einen Übernahmeanspruch haben, sind abgeschlossen. Die Ausschreibung der weiteren Richterinnen- und Richterpositionen ist erfolgt. Die Assessments sind erledigt. Die Hearings sind gerade im Laufen. Und die Beschlussfassung der Bestellung dieser Richterinnen und Richter ist im Juli vorgesehen.
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