„§ 2. Die Republik Österreich (Bund, Länder und Gemeinden) bekennt sich zum Tierschutz.“
In den Erläuterungen, die für die Interpretation eines Gesetzes genauso wichtig sind wie der Gesetzestext selbst, wird festgehalten:
„Damit wird der Entschließung vom Juni 2004
entsprochen und Tierschutz als Staatsziel in der Verfassung verankert, um
dem Gebot eines sittlich verantworteten Umgangs des Menschen mit dem Tier als
fühlendes Wesen Rechnung zu tragen. Weiterge-
hende Bestimmungen sind nicht nötig, da in § 1 des
Tierschutzgesetzes, BGBl. I Nr. 118/2004, bereits als Ziel verankert
ist, das Leben und das Wohlbefinden der Tiere aus der besonderen Verantwortung
des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf zu schützen. Darüber
hinaus verweist § 285a ABGB darauf, dass Tiere keine Sachen sind und
durch besondere Gesetze geschützt werden.“
Den Vorwurf, dass die §§ 5 und 6 diese Bestimmungen aufheben, widerlegen die Erläuterungen, wo es heißt:
„Die Produktion hochqualitativer Lebensmittel in Österreich ist ebenso wie die nachhaltige Gewinnung natürlicher Ressourcen ein zentrales Anliegen im Sinne der österreichischen Bevölkerung und ihrer Versorgungssicherheit und soll daher im Rahmen der Staatsziele entsprechend Berücksichtigung finden.“ – Also noch einmal: im Rahmen des § 2.
Und auch zu § 6, Forschung, heißt es:
„Mit dieser Bestimmung soll im Hinblick auf die anderen Staatsziele die Bedeutung der Forschung hervorgehoben werden.“ – Im Hinblick auf die anderen Staatsziele.
Meine Damen und Herren, mein Antrag, den Tierschutz als Staatszielbestimmung in der Verfassung zu verankern, ist somit miterfüllt.
Ich möchte mich hier bedanken, einerseits bei den zahlreichen Tierschutzorganisationen (Zwischenruf der Abg. Mag. Brunner), die über Jahre dafür gekämpft haben, dass der Tierschutz in die Verfassung kommt, allen voran der VGT und Vier Pfoten.
Ich möchte mich bei den Tierschutzsprechern dafür bedanken, dass wir gemeinsam jahrelang dafür gekämpft haben, beim Kollegen Keck von der SPÖ, bei der Kollegin Brunner von den Grünen und beim Kollegen Spadiut vom BZÖ.
Ich möchte mich bei Herrn Präsidenten Graf bedanken, der sich im Präsidium dafür eingesetzt hat, dass das immer wieder auf die Tagesordnung gekommen ist.
Und ganz besonders möchte ich mich bei den drei Kollegen im Verfassungsausschuss bedanken, den Kollegen Wittmann, Gerstl und Fichtenbauer, die schlussendlich eine gemeinsame Formulierung gefunden haben.
Man kann natürlich immer mehr verlangen, man kann sich mehr wünschen, ein Kompromiss ist immer ein Kompromiss. (Abg. Pendl: Aber ein guter!) Dieser stellt einen gangbaren Weg für das Hohe Haus dar, bei dem wir mitkönnen. Es ist ein guter Kompromiss.
Daher kann ich abschließend sagen: Dies ist ein schöner Tag für die Tiere, ein besonderer Tag für den Tierschutz in Österreich! (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
16.27
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Wittmann. – Bitte.
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