und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz über die Nachhaltigkeit, den Tierschutz, den umfassenden Umweltschutz, die Sicherstellung der Wasser- und Lebensmittelversorgung und die Forschung sowie den
Antrag 340/A(E) der Abgeordneten Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen betreffend verfassungsmäßige Verankerung des Tierschutzes in Form einer Staatszielbestimmung (2383 d.B.)
12. Punkt
Bericht des Verfassungsausschusses über die Bürgerinitiative (4/BI) „Tierschutz als Rechtsgut im Verfassungsrang“ (2384 d.B.)
13. Punkt
Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 290/A(E) der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verankerung des Tierschutzes in der Verfassung (2385 d.B.)
14. Punkt
Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 861/A(E) der Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verankerung des Tierschutzes in der Verfassung (2386 d.B.)
15. Punkt
Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 2198/A(E) der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend kein Ausverkauf des Wassers (2387 d.B.)
16. Punkt
Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 2208/A der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz – B-VG, BGBl. Nr. 1/1930, geändert wird (2388 d.B.)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zu den Punkten 11 bis 16 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Wir gehen in die Debatte ein.
Als Erster gelangt Herr Abgeordneter Vock zu Wort. – Bitte.
16.24
Abgeordneter Bernhard Vock (FPÖ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! 1996 haben Abgeordnete der FPÖ und der Grünen ein Tierschutz-Volksbegehren mit 496 000 Unterschriften initiiert. Neben dem Tierschutzgesetz und der Tieranwaltschaft wurde auch gefordert, dass der Tierschutz in die Verfassung kommt.
2004 wurde dann das Tierschutzgesetz beschlossen, und alle Parteien waren sich einig, dass der Tierschutz als Staatszielbestimmung in die Verfassung kommen soll. Die Verhandlungen haben lange gedauert, aber nun steht es fest:
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