Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll207. Sitzung / Seite 163

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ser ist das kostbarste und wichtigste Gut, das wir haben. Deshalb werden wir diesen Anträgen auch zustimmen – so wie auch dem Gesetz, wie gesagt. – Danke. (Beifall des Abg. Ing. Lugar sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)

16.52


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dona­bauer. – Bitte.

 


16.52.46

Abgeordneter Karl Donabauer (ÖVP): Frau Präsident! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Das Thema eignet sich natürlich für hohe Emotionalität. Wer aber den Antrag genau liest, der muss eigentlich sagen, es ist eine gute Sache, die wir heute zur Beschlussfassung vorliegen haben.

Ich bin auch dem Herrn Dr. Wittmann zugetan, weil ich wirklich seine Wortmeldung schätze, deshalb, weil er eindrucksvoll gesagt hat, es geht nicht um die Behandlung ei­nes Materiengesetzes als solches, sondern es geht um die Rangstellung der Gesetze. Darüber reden wir. Und wir wollen einfach die Nachhaltigkeit, wir wollen einfach auch das Wasser und den Wasserschutz als solchen klar thematisieren. Wir wollen uns natürlich auch dafür verwenden, dass Grundlagenforschung, angewandte Forschung und auch die Daseinsvorsorge ihre entsprechende Stellung und ihren entsprechenden Wert haben.

Wenn heute sehr oft die Thematik Tierschutz angesprochen wurde, erlauben Sie mir dazu zwei Feststellungen.

Natürlich muss jedes Gesetz – egal, wohin es reicht – im Spannungsfeld von Ökono­mie, von Ökologie und von sozialem Gewissen gemacht werden, keine Frage. Auch diese Materie. Und wer Tierschutz nur aus der Sicht agrarischer Tierhaltung sieht, der hat das Tierschutzgesetz, das wir im Jahr 2004 beschlossen haben, bis heute entwe­der nicht gelesen oder nicht begriffen. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)

In diesem Tierschutzgesetz ist ganz klar die gesamte Materie der Tierhaltung geregelt. Da sind die Heimtiere genauso geregelt wie die Nutztiere. Da sind die Tierversuche ge­nauso geregelt wie die Tiere, die im Sportbereich oder im Schaustellerbereich einge­setzt werden. Wir bekennen uns zum umfassenden Tierschutz, und das manifestieren wir sehr klar im § 2, wo ganz klar steht, dass die Grundintention im Tierschutzgesetz bereits verankert ist, nämlich das Leben und das Wohlbefinden der Tiere aus der be­sonderen Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf zu schützen.

Lassen Sie mich schlussendlich aber eine andere Bemerkung machen. Ich komme wieder auf Dr. Franz Huainigg zu sprechen. Dr. Franz Huainigg hat ersucht, man möge die Menschenwürde, die im deutschen Grundgesetz in Artikel 1 Abs. 1 festgelegt ist, auch in unsere Staatszielbestimmung mit aufnehmen. Es kann doch nicht sein, dass wir uns um alles und jedes kümmern – das ist richtig und von mir aus auch wichtig –, aber diesen für uns alle so bedeutenden Bereich, gerade auch aufgrund vieler Verän­derungen, nicht diskutieren wollen.

Franz Huainigg kennt das Leben von der Breitseite, er soll uns ein guter Lehrmeister sein. Ich bin dir auch sehr verbunden für diesen Artikel, den ich als gelungen empfinde.

Bei dieser Gelegenheit möchte ich nur noch sagen, wir könnten uns in absehbarer Zeit auch einmal unterhalten über die Staatszielbestimmung für Kulturgüter, für Ehe und Familie. Jawohl, auch das ist im deutschen Grundgesetz verankert und würde auch dem österreichischen Recht nicht schaden. (Beifall und Bravoruf bei der ÖVP.)

16.56


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Jury. – Bitte.

 


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