Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll207. Sitzung / Seite 164

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16.56.19

Abgeordneter Josef Jury (FPÖ): Frau Präsident! Herr Staatssekretär! Ja, zu den „Jahrhundertgesetzen“: Otto Pendl, es wäre schon ein Jahrhundertgesetz gewesen, wenn ihr in die Verfassung den wirklichen Schutz des Wassers aufgenommen hättet, wenn ihr den Artikel 17 durch folgenden Artikel 17a ergänzt hättet:

 „Das Eigentum an und der Betrieb von kommunalen Wasserversorgungsanlagen ist dem Bund, den Ländern, den Gemeinden und Gemeindeverbänden sowie ausgeglie­derten Rechtsträgern, die sich in deren Eigentum befinden, vorbehalten. Die Rechte von Wassergenossenschaften und Wasserverbänden nach dem Wasserrechtsge­setz 1959 bleiben unberührt.“

Wenn ihr das gemacht hättet, Otto Pendl, wäre das ein Jahrhundertgesetz gewesen. So ist man immer wieder nur am Abwehren von Begehrlichkeiten der Europäischen Union.

Gehen wir zurück: Warum ist denn der Schutz des Wassers so aktuell geworden? (Abg. Dr. Wittmann: Warum willst du diese Problematik da mit hineinbringen?) – Sie verstehen die Problematik nicht, ich weiß. (Abg. Dr. Wittmann: Ich wollte dir nur eine Hilfe geben!) – Die Vergaberichtlinien zu den Dienstleistungskonzessionen, die die Eu­ropäische Union durch eine Verordnung ändern wollte  (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Dr. Wittmann.) – Sie verstehen es trotzdem nicht, Herr Dr. Wittmann!

Die Änderung der Vergaberichtlinien hat die Österreicherinnen und Österreicher aufge­scheucht und aufgeschreckt, weil das nämlich ein latenter Angriff auf die Rechte der österreichischen Bevölkerung ist und den Zugriff der multinationalen und internationa­len Konzerne auf das Wasser bedeutet. (Abg. Dr. Wittmann: Aber die Definition ist falsch!) – Sie sehen es falsch! Ich sehe es ein bisschen anders, Herr Dr. Wittmann! – Deswegen wäre es schön gewesen, wenn dieser freiheitliche Antrag mit beschlossen worden wäre. Wir werden aber weiter um diesen Antrag von Klubobmann Strache kämpfen, damit wir diesen Artikel 17a noch in die Verfassung bringen. – Danke sehr. (Beifall bei der FPÖ.)

16.58


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Kräu­ter. – Bitte.

 


16.58.53

Abgeordneter Dr. Günther Kräuter (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Na ja, es wird schon ein neues Kapitel im Tierschutz in Österreich aufgeschlagen. Warum ist es eigentlich so mühsam und so umstritten? – Einmal, weil es um Verfassungsbestimmungen geht, dann, weil es beim Tierschutz um so unterschiedliche Interessenlagen geht und auch weil es ein so emo­tionales Thema ist.

Ich habe im Jahre 2000 eine Etappe begleiten dürfen, ich war damals Obmann in ei­nem Unterausschuss zum Verfassungsausschuss, und es war überhaupt keine Aus­sicht, dass es einen Konsens geben könnte. Und wenn man das schon erlebt hat, vor so langer Zeit, dann weiß man, dass das heute schon eine große Errungenschaft ist.

Wir wollten damals schon die Zielsetzung durchsetzen, dass ein bundeseinheitliches Tierschutzgesetz entsteht. An der mangelnden Konsensbereitschaft ist es damals ge­scheitert. Das war der Punkt im Jahr 2000, wo die schwarz-blaue Regierungszeit be­gonnen hat. Das ist historisch alles ganz klar und auch nachweisbar.

Nach dem Bundes-Tierschutzgesetz ist das, was heute mit den Staatszielbestimmun­gen beschlossen wird, eigentlich die zweite und große Etappe. Es ist eine Errungen­schaft. Und es wird auch von der teilweise kritischen Wissenschaft letztendlich so ge-


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