Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll207. Sitzung / Seite 162

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16.48.43

Abgeordnete Martina Schenk (STRONACH): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Der lange Weg des Tierschutzes in die Verfassung endet mit dem heutigen Tag. Heute beschließen wir ein Verfassungsge­setz, und ich nehme es schon vorweg: Wir werden dieser Vorlage, diesem Verfas­sungsgesetz, auch unsere Zustimmung geben. (Beifall der Abgeordneten Ing. Lugar und Vock.)

Es wurde von den Vorrednern schon einiges angesprochen, einiges erwähnt. Lassen Sie mich auch noch einen kurzen Rückblick machen.

Es haben sich sehr, sehr viele Menschen für den Tierschutz eingesetzt, sehr, sehr viele Menschen setzen sich für den Tierschutz ein. Am 27. Mai 2004, also vor fast ge­nau neun Jahren, wurde hier im Hohen Haus ein Vierparteienantrag beschlossen mit dem Ersuchen an die Bundesregierung, im Rahmen des Österreich-Konvents damals, dafür Sorge zu tragen, dass der Schutz des Lebens und des Wohlbefindens der Tiere aus der besonderen Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf als Staatszielbestimmung Eingang in den neuen Verfassungsentwurf finden soll.

Durch die Auflösung des Verfassungskonvents ist dann diesbezüglich nichts mehr ge­schehen. Und es ist ja wirklich schade, dass die vielen guten Entwürfe, die vielen guten Vorschläge, die im Verfassungskonvent erarbeitet wurden, die viel Zeit und Geld kos­teten, jetzt einfach verstauben und vor sich hinschlummern, dass sich diesen guten Vorschlägen und Ideen des Verfassungskonvents keiner mehr annimmt. Aber hier be­darf es einer eigenen Diskussion, was den Verfassungskonvent betrifft.

Weitergegangen mit dem Tierschutz, was die Gesetzwerdung betrifft, ist es dann über eine Bürgerinitiative, die schon angesprochen wurde. 1 233 Bürgerinnen und Bürger haben diese unterzeichnet.

Am 29. Juni 2009 wurde im Petitionsausschuss mit einer Entschließung beschlossen, dass die Nationalratspräsidentin diese Petition dem Verfassungsausschuss zuweist, was auch gemacht wurde, und in diesem wurde sie eben beschlossen.

Es wurden von zwei Oppositionsparteien, die hier nicht mitgehen können, einige Män­gel angeführt, etwa die eigenartige Vorgehensweise, wie es zu diesem Antrag gekom­men ist, dass er zu kurzfristig auf die Tagesordnung kam respektive einigen nicht zur Kenntnis gelangt ist. Ich kann das jetzt nicht nachvollziehen, ich weiß das nicht, aber ich gehe davon aus, dass es schon seine Richtigkeit hat. Nichtsdestotrotz finde ich es gut und richtig, dass wir dieses Gesetz heute so beschließen, wenngleich ich sagen möchte, das eine oder andere Wort hätte vielleicht besser formuliert werden können im Sinne des Schutzes unserer Tiere, denn wenn wir uns zum Beispiel zu einem umfas­senden Umweltschutz bekennen, dann können wir uns meines Erachtens auch zu ei­nem umfassenden Tierschutz bekennen. Also da kann ich nicht ganz nachvollziehen, warum man hier so auf Worten, auf Buchstaben herumreitet und das nicht so Eingang gefunden hat, aber sei’s drum.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist das Thema Wasser. Wir wissen alle, Wasser ist Leben, Wasser ist kostbar, Wasser ist unser wichtigstes Gut. Wir brauchen genug gesundes Wasser für die Versorgung der Bevölkerung. Das Trinkwasser muss gesichert sein, es darf kein Ausverkauf des österreichischen Trinkwassers stattfinden, meine sehr geehr­ten Damen und Herren! Hier müssen wir gemeinsam alle Anstrengungen in diese Rich­tung unternehmen, damit das nicht passiert.

Das hat auch Eingang in diesen Antrag gefunden. Es gibt noch zwei weitere Anträge der Grünen und der FPÖ bezüglich Wasser, die hier weiter gehend sind. Diesen An­trägen geben wir auch unsere Zustimmung, weil sie eben weitreichender sind, weiter gehend sind. (Beifall des Abg. Ing. Lugar sowie bei Abgeordneten der FPÖ.) Das Was-


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