teien SPÖ und Grünen, die absolut gegen dieses Kinderbetreuungsgeld gewesen sind. Aber es hat sich gezeigt, dass es bis heute als Ganzes Bestand hat und ein unverzichtbarer Bestandteil der österreichischen Familienpolitik ist. Und das ist gut so.
Nur: Seither sind über zehn Jahre vergangen, und da hat sich natürlich einiges getan. Wir hatten damals das sogenannte Langzeitmodell, das auch heute noch das bestangenommene Modell bei den Familien ist. Mittlerweile haben wir fünf Modelle, und ich frage mich ganz ehrlich: Brauchen wir wirklich fünf Modelle? Wäre es nicht vernünftiger, diese fünf Modelle zu reduzieren, und zwar auf eine Langzeitvariante und eine Kurzzeitvariante, denn wir sehen, dass bei den vielen Modellen ständig repariert werden muss? Zum Beispiel brauchen wir Änderungen bei den unterschiedlichen Zuverdienstgrenzen, und es gibt Probleme bei den komplizierten Berechnungen, und so weiter.
Das, was heute als Novelle vorliegt, ist auch wieder so eine Reparatur, wo auf Beschwerden beziehungsweise auf Grund von Anliegen reagiert wird. Eine echte Reform des Kinderbetreuungsgeldes ist nämlich noch immer ausständig. Wir haben im letzten Ausschuss einen diesbezüglichen Antrag vom BZÖ behandelt. Er wurde leider vertagt, und das ist zu dieser Zeit schon ein bisschen hinterfragenswert, denn auf welchen Tag wollen Sie das vertagen, auf den Sankt-Nimmerleins-Tag? Aber der Antrag wird wahrscheinlich nicht so schlecht gewesen sein, denn Sie wollten sich inhaltlich nicht damit befassen.
Wir werden heute dieser neuerlichen Novelle nicht unsere Zustimmung geben, und zwar nicht deshalb, weil wir nicht wollen, dass Mütter und Väter, wenn sie einmal etwas beschlossen haben, ab Antragstellung binnen 14 Tagen noch einmal eine andere Variante wählen können, und auch nicht deswegen, weil wir nicht wollen, dass die Zuverdienstgrenze beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld ein bisschen angehoben wird, sondern deshalb, weil wir ganz klare Richtlinien beim Kinderbetreuungsgeld haben wollen, nämlich solche, die auch nachvollziehbar sind.
Das heißt: Wir wollen die Zuverdienstgrenze abschaffen, weil die Zuverdienstgrenze, wie wir schon gehört haben, kein Lenkungsinstrument ist, sondern ein Stolperstein, der auch die Verwaltung belastet. Die Kosten für die Verwaltung und für die Berechnung der Modelle steigen ständig. Und wenn es geheißen hat, 170 Millionen € würde es kosten, die Zuverdienstgrenze abzuschaffen, dann muss ich sagen: Rechnen wir einmal nach, was an steigenden Verwaltungskosten wir ständig haben! Dann sehen wir, dass dieser Betrag wirklich ein wesentlich geringerer ist.
Wir vom BZÖ wollen eine Vereinfachung der verschiedenen Modelle, indem wir sie, wie schon gesagt, auf ein Kurzzeit- und ein Langzeitmodell reduzieren. Und wir wollen, dass endlich die Familienbeihilfe den entsprechenden Gegebenheiten angepasst wird und natürlich auch das Kinderbetreuungsgeld.
Wenn jetzt die ÖVP unser BZÖ-Modell kopiert und damit wirbt, dass das Leben wieder leistbarer werden soll – sozusagen: vom Bucher-Tausender auf den Spindelegger-980 Euro-Schein, wie ich glaube –, dann muss ich schon sagen: Gerade beim Kinderbetreuungsgeld und bei der Familienbeihilfe haben Sie kläglich versagt, denn da wird nicht angepasst. Sie erhöhen seit Jahren die Gebühren, wie zum Beispiel die Rezeptgebühren, die Gerichtsgebühren, Autobahn-Vignetten-Gebühr und so weiter, da wird nicht gezögert, aber für die Kinder ist kein Geld da.
Daher werden wir heute dieser Novelle nicht zustimmen. Wir werden aber dem Antrag der Freiheitlichen auf Abschaffung der Zuverdienstgrenze zustimmen. (Beifall beim BZÖ.)
17.19
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