Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll207. Sitzung / Seite 169

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Familienausschuss-Sitzung am 20. Juni des letzten Jahres ganz deutlich festgestellt, dass die Zuverdienstgrenze absolut keine Steuerungsmöglichkeit oder keinen Len­kungseffekt hat.

Wenn Sie, insbesondere die Damen und Herren von der ÖVP, es jetzt wirklich mit der Familienpolitik ernst meinen, dann müssten Sie unserem Antrag zustimmen. Tun Sie es! Sie haben jetzt die Möglichkeit. (Beifall bei der FPÖ.)

17.12


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Steibl. – Bitte.

 


17.12.55

Abgeordnete Ridi Maria Steibl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesmi­nister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Frau Abgeordnete Kitzmüller, ich glaube, Sie haben etwas verschlafen! Ich werde Ihnen jetzt sagen, was wir in der letzten Zeit alles beschlossen haben (Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein: Nichts habt ihr beschlossen! Gekürzt habt ihr!), wo Sie aber meistens dagegen waren. Nämlich: das Familienrechts­paket, die Direktauszahlung der Familienbeihilfe, das Bundes-, Kinder- und Jugendhil­fegesetz, das Top-Jugendticket, die Pflegefreistellungen und vieles andere mehr.

Sie haben wahrscheinlich auch übersehen, was für eine Revolution das Kinderbetreu­ungsgeldgesetz war, das im Jänner 2002 in Kraft getreten ist und das das Karenzgeld­gesetz abgelöst hat. Sie wissen möglicherweise auch nicht, dass wir 2010 weitere Va­rianten des Kinderbetreuungsgeldes eingeführt haben, sodass wir mittlerweile vier Va­rianten haben, und auch ein einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld. Und die Zuverdienstgrenze des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes  (Neuerli­cher Zwischenruf der Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein.) – Zuhören und nicht so viel quatschen! (Beifall bei der ÖVP.) Entschuldigung!

Genau die Zuverdienstgrenze des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes wird eben jetzt mit der vorliegenden Novelle wieder verbessert, und zwar wird sie von 6 100 € auf 6 400 € angehoben, und es gibt, was das Wichtigste ist und was immer eine Forderung war, weil man sich möglicherweise bei der Antragstellung für die ver­schiedenen Varianten vertut, eine 14-Tage-Frist.

Weil Sie immer von Ihrem Entschließungsantrag reden, möchte ich Ihnen eines schon sagen: Eine gänzliche Abschaffung der Zuverdienstgrenze würde an die 170 Millio­nen € ausmachen und meiner Meinung nach die Väterbeteiligung eher reduzieren als anheben. Im Übrigen erleichtert die aktuelle Novelle jetzt genau diese Zuverdienst­grenze.

Auch Folgendes möchte ich Ihnen noch sagen und mit auf den Weg geben: Sie brau­chen uns nicht zu sagen, was wir noch alles tun sollen, sondern gehen Sie mit bei un­seren Anträgen, darum bitte ich Sie! (Beifall bei der ÖVP.)

Im Namen der ÖVP, mit ihrem exzellenten Familienminister, möchte ich zusammenfas­send sagen: Unsere Prioritäten in der Familienpolitik sind Kindeswohl, Wahlfreiheit und Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Ich lade Sie ein, da mitzutun! (Beifall bei der ÖVP.)

17.15


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Haubner. – Bitte.

 


17.15.31

Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesmi­nister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Das Kinderbetreuungsgeld wurde 2002 unter der damaligen FPÖ/ÖVP-Regierung als einkommensunabhängige Familienleistung eingeführt. Ich erinnere mich noch an die Haltung der seinerzeitigen Oppositionspar-


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