Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll207. Sitzung / Seite 177

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Damit aber auch zu der Frage, die heute zur Debatte steht: Wie gehen wir denn mit den Varianten des Kinderbetreuungsgeldes um? – Es sind fünf Varianten. Im Endeffekt erhöhen jede Verbesserung und jede Wahlmöglichkeit, die wir beschließen, zum Bei­spiel die Änderungsmöglichkeit innerhalb von 14 Tagen, die Komplexität und die Ad­ministrierbarkeit des Systems und die Problematik, mit dem umzugehen. Daher ist die Fragestellung, die auch heute gekommen ist: Brauchen wir alle Varianten? Ist es ins­besondere notwendig, dass wir die Langzeitvariante haben, wo sich doch abzeichnet, dass erfreulicherweise viele wieder in den Beruf zurückkehren wollen? Ist da der Kon­takt mit dem Unternehmen eng genug?

Meine Damen und Herren! Es pragmatisch zu sehen, ist in diesem Fall, glaube ich, nicht schlecht. Wenn wir das abschaffen würden, stellt jeder die Frage: Haben wir aus­reichend Kinderbetreuungsplätze? – Die bauen wir gerade aus. Im Jahr 2016 werden wir auch bei den unter Dreijährigen die Quote von 33 Prozent erfüllen können.

Meine Damen und Herren, dann ist aber schon der Zeitpunkt gekommen, auch darüber zu diskutieren, ob wir noch alle Varianten brauchen. Im Endeffekt haben Sie dann die Situation, dass der Staat Kinderbetreuungsgeld bezahlt und auf der anderen Seite auch Einrichtungen für die Kinderbetreuung teilweise gratis oder mit geringen Kosten zur Verfügung stellt. Es wird sich kein Staat leisten können, auf Dauer und in vollem Umfang beide Angebote auszufinanzieren. Daher ist das voll berechtigt.

Dann wird auch der Zeitpunkt sein, um darüber zu reden, wie es mit der Zuverdienst­grenze ausschauen soll und wie man da weiter vorgeht. Warum? – Es ist eine logische Sache: Es stimmt, wenn ich die Zuverdienstgrenze vollkommen abschaffe, kostet es nicht nur viel Geld, sondern es fehlt auch jeder Anreiz, Männer entsprechend zu bewe­gen, wirklich beim Kind zu bleiben. Das Ganze würde dann zum Einkommensersatz werden, und jemand anderer wird dann die Kinderbetreuung vornehmen. Da kann man der Meinung sein: Das ist mir egal, das sollen sich die Eltern ausmachen! Oder man ist der Meinung: Wir wollen Väter stärker einbeziehen! Meine Meinung ist: Wir haben uns einmal entschieden, das so zu machen. Dann kann ich nicht heute Ja und morgen Nein sagen, sondern Ja und Ja. Daher sollen wir das auch so fortsetzen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Was die einzelnen Maßnahmen heute anlangt, sehe ich diese nicht als Reparaturen. Ich sehe sie als klare Verbesserungen. Gerade derjenige oder diejenige, die falsch ein­tippt oder sich kurzfristig falsch entscheidet, hat 14 Tage Zeit. Wir haben auch bei Ver­fahren, glaube ich, Verbesserungen. Wenn jemand, während ein Gerichtsverfahren an­hängig ist, kein Geld bekommt, dann wird das jetzt entsprechend korrigiert. Zum Dritten gibt es auch Klärungen, was die Zuverdienstgrenze und die Anspruchsmonate anbe­langt. Im Prinzip sind es mehrere ganz konkrete Verbesserungen.

Mich freut es persönlich, dass wir uns nun in der Angelegenheit betreffend Studenten und Zuverdienstgrenzen, die Kollege Riepl angeregt hat, auch in die richtige Richtung bewegen. Da merkt man, dass er ein Sozialpartner ist, denn ihm ist der Fall der Betrof­fenen ein Anliegen. Mir ist das auch ein Anliegen. Das gehört geklärt.

Meine Damen und Herren! In diesem Sinn sind das meiner Meinung nach gute Verbes­serungen, denen Sie hoffentlich alle zustimmen können. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

17.45


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Riepl. – Bitte.

 


17.46.05

Abgeordneter Franz Riepl (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister, danke schön für die Hinweise, dass wir da noch etwas zusammenbringen. Ich glaube, das ist ge­rechtfertigt.

 


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