Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll207. Sitzung / Seite 201

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Was die anderen Teile betrifft: Ich verstehe die Kritik hinsichtlich der Bemessungs­grundlage nicht. Denn wie ist der Sachverhalt bei diesen Pflegeheimen? – Wir haben seit mehreren Jahren die Situation, dass die Finanzverwaltung damit beginnt, einzel­nen Pflegeheimen zu sagen: Ihr seid eigentlich Mitglieder der Wirtschaftskammer, und ihr müsst für die volle Lohnsumme die KU 2 zahlen. (Abg. Dr. Lichtenecker: Das ist absurd!)

Was das im sozialen Bereich heißt, ist eine Belastung der öffentlichen Haushalte, und diese Situation ist bisher rechtlich nicht endgültig ausjudiziert. Grundsätzlich ist es ja so, dass jeder, der aufgrund einer Berufsberechtigung selbständig tätig ist, im Zweifels­fall, wenn er nicht einer Spezialkammer angehört, einer Pflichtmitgliedschaft der Wirt­schaftskammer unterliegt. Ein Extrembeispiel: Ein Hundeflüsterer, den Kollege Keck beschäftigt, ist im allgemeinen Gewerbe Mitglied und Kammermitglied. Jeder, der je­manden beherbergt, ist Mitglied.

Es gibt Pflegeheime, die auf Gewinn orientiert sind. (Abg. Dr. Lichtenecker: Ja, und genauso gemeinnützige!) Ja, eh; das ist aber kein Kriterium, ob gemeinnützig oder ge­winnorientiert. Wir haben viele gemeinnützige, selbstverständlich; jede Kantine, die bei einem Sportverein unterhalten wird, ist mit der Gastronomieberechtigung ganz norma­les Kammermitglied. (Abg. Hörl: Oder ein Schwarzbetrieb!) Es sind ja nicht die Träger Mitglied, sondern deren Einrichtung, die sie betreiben, die sie öffentlich anbieten.

Ich hätte am liebsten gehabt, wir hätten sie zur Gänze herausbekommen. (Abg. Dr. Lich­tenecker: Ja!) Wir können hier ja offen sagen, was der Hintergrund ist. Wir haben aber auch durch Spezialgesetz manch sonderbare Ausnahme. Zum Beispiel die Energiever­sorger, die irgendwann in den frühen fünfziger Jahren des vorigen Jahrhunderts einmal Daseinsvorsorge waren, sind nicht Mitglied der Wirtschaftskammer.

Jetzt war es innerhalb der Kammerorganisation so, dass man gesagt hat: Gut, berei­nigen wir das, aber dann nehmen wir die anderen hinein! – Ein Vorhaben, das nicht so einfach ist, denn das sind ja mächtige Lobby-Verbände; die sind ja nicht unvertreten, nur weil sie nicht bei der Wirtschaftskammer sind. Die halten sich eine teure freiwillige Einrichtung. Mit denen wird man in den nächsten elf, zwölf Monaten darüber reden müssen, ob man die Situation bereinigen kann.

Meine Angst war nur: Was passiert, wenn jetzt der Verwaltungsgerichtshof sagt, die Pflegeheime sind Kammermitglieder? – Dann sagt jeder: Im Parlament gibt es ab Juli keine Tagung mehr, gesetzliche Grundlage fürs Senken der Beiträge gibt es keine. Die werden von der Finanzverwaltung beinhart exekutiert! Ruperta, möchtest du haben, dass dann von der Finanzverwaltung die Überweisungen von den Ländern gepfändet werden? (Abg. Dr. Lichtenecker: Du weißt genau, dass es auch andere Lösungen gibt!)

Daher brauchen wir diese Novelle, damit, falls das passiert, in der Zwischenzeit – ich schaue dem Herrn Generalsekretär vom Wirtschaftsbund schon genau in die Augen (Abg. Dr. Lichtenecker: Da schaue ich auch!) – dann die Senkung der Grundlage aber auch sehr zügig kommt, damit sie nicht den wirtschaftlichen Ruin erreichen. (Abg. Hörl: Was ist denn bei der Arbeiterkammer?) Dieser Teil ist daher eine sehr sinnvolle Vorlage, und ich werbe dafür, dass wir hier zustimmen. (Abg. Hörl: Die Arbeiterkam­mer! die Beiträge senken!)

Bei der Bilanzbuchhalterfrage stimme ich dem Kollegen Steindl darin zu, dass dieser Beitrag, den wir heute leisten, die Qualität des Berufsstandes aufrechterhält. Hätte man die Kapazitäten, die hier sind, weggeräumt, dann wäre ein Beruf entstanden, der kei­nerlei Überprüfung hat, der bei der Bezirkshauptmannschaft – wie die Hundeflüsterer – einmal einen Gewerbeschein nimmt, und das war es.

Aus diesem Grunde: Sehr, sehr gute Vorlagen, und ich bin froh, dass wir diese vor dem Sommer haben! Ich hoffe auch hinsichtlich der Pflegeheime, dass wir die ange-


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite