Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll207. Sitzung / Seite 202

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sprochene Problematik ausgeräumt haben, auch trotz des Briefs, der ausgeschickt wur­de. Ich habe das inzwischen aufklären können, auch bei den Kollektivvertragspartnern des BAGS, und bitte und werbe daher um Ihre Zustimmung. Wer dagegen stimmt, stimmt in Wirklichkeit für das Risiko, dass die Pflegeheime volle Beiträge für fünf Jahre im Nachhinein zahlen müssen – und das wollen wir nicht! (Beifall und Bravoruf bei der SPÖ.)

18.58


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Windholz. – Bitte.

 


18.58.05

Abgeordneter Ernest Windholz (BZÖ): Geschätzter Herr Präsident! Herr Wirtschafts­minister! Hohes Haus! Zum Tagesordnungspunkt 23, dem Wirtschaftstreuhandberufs­gesetz und dem Ziviltechnikerkammergesetz, und auch zum Tagesordnungspunkt 24, Bilanzbuchhaltungsgesetz, gibt es von uns volle Zustimmung.

Beim Wirtschaftskammergesetz darf ich darauf verweisen, dass das ja auch mit Zwangsmitgliedschaft einhergeht. Zu den Mehrfachmitgliedschaften haben wir im Jahr 2010 eine Anfrage gestellt. Vom Ministerium wurde uns dann betreffend Abschaf­fung der Mehrfachmitgliedschaften mitgeteilt, dass im Zuge der umfassenden Reform der Fachorganisationsstruktur die Mehrfachmitgliedschaften „maßgeblich“ reduziert werden.

Wir haben daher den statistischen Vergleich herangezogen. Was die „maßgebliche“ Reduktion zwischen 2010 und 2012 des Prozentsatzes bei „Mehr Spartenmitglieder als Kammermitglieder“ betrifft, so lag dieser bei 19,6 Prozent im Jahr 2010 und liegt jetzt bei 19 Prozent, also minus 0,6. „Maßgeblich“? – Ich glaube nicht.

Mehr Fachgruppenmitglieder als Kammermitglieder: 32 Prozent; 2012 30,6 Prozent; minus 1,4. „Maßgeblich“? – Ich glaube nicht.

Genauso bei den Kammermitgliedern mit Mitgliedschaften in zwei Fachgruppen: von 16,2 auf 15,7 ist minus 0,5. Und die Kammermitglieder mit Mitgliedschaften in drei und mehr Fachgruppen: von 6,3 auf 6 Prozent, also minus 0,3. Spitzenreiter haben 25 Fach­gruppen-Zugehörigkeiten!

Herr Minister, „maßgeblich“ ist das nicht. Ich würde es eher die Bestätigung von „un­maßgeblich“ nennen. (Präsident Dr. Graf übernimmt wieder den Vorsitz.)

Ich bringe daher auch einen entsprechenden Entschließungsantrag ein:

„Der Nationalrat wolle beschließen:

‚Der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend wird aufgefordert im Interesse der Entlastung der heimischen Unternehmen sich in Gesprächen mit den Vertretern der Wirtschaftskammern dafür einzusetzen, dass Mehrfachzwangsmitgliedschaften in den Fachgruppen (Fachverbänden) der Wirtschaftskammern und damit einhergehende Mehrbelastungen durch die Notwendigkeit der Entrichtung von mehreren Grundumla­gen abgeschafft und durch freiwillige Mitgliedschaften in den Fachgruppen (Fachver­bänden) ersetzt werden.‘“

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Das ist der Entschließungsantrag. (Beifall beim BZÖ.)

Ich darf noch ganz kurz – ich habe relativ wenig Redezeit – auf einen Zwischenruf des ÖVP-Abgeordneten Hörl eingehen. Mein Vorredner Kollege Matznetter hat richtig ge­sagt, dass jeder Verein mit Kantinenbetrieb auch Mitglied bei den Kammern ist. Der Zwischenruf des Kollegen Hörl: „Das ist auch ein Schwarzbetrieb!“ (Abg. Hörl: Habe


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