ich nicht gesagt!) „Und ein Schwarzbetrieb!“ hat er wörtlich gesagt. (Abg. Hörl: Habe ich nicht ...! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.)
Herr Kollege Hörl! Das ist ein Witz gegenüber allen Vereinen, die hier wertvollste Arbeit leisten. Sie denunzieren diese! Herr Kollege Hörl, kommen Sie noch einmal heraus, stellen Sie das klar! Das ist wirklich ein Witz gegenüber jedem Verein, der auch eine Kantine betreibt. (Beifall beim BZÖ.)
19.01
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Ernest Windholz, Kollegin und Kollegen betreffend
Abschaffung
der Mehrfachzwangsmitgliedschaften in den Fachgruppen (Fachverbänden) der
Wirtschaftskammern
eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 22: Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über den Antrag 2309/A der Abgeordneten Peter Haubner, Dr. Christoph Matznetter, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wirtschaftskammergesetz 1998 geändert wird (WKG-Novelle 2013) (2390 d.B.) am 13. Juni 2013
Die Grundumlage als Teil der seitens der Kammermitglieder zu leistenden Beiträge ist gemäß § 123 Wirtschaftskammergesetz von den Mitgliedern der Fachgruppen (Fachverbände) zu entrichten. Zugehörigkeiten zu mehreren Fachgruppen aufgrund mehrerer Berechtigungen führen in der Praxis dazu, dass eine große Zahl an Mitgliedern die Grundumlage mehrfach entrichten muss.
Bereits im Zuge der Budgetberatungen betreffend den BVA für das Jahr 2010 hat das BZÖ eine schriftliche Anfrage betreffend die Abschaffung der Mehrfachmitgliedschaften in der WKO eingebracht, die seitens des Ministeriums unter anderem damit beantwortet wurde, dass sich im Zuge der umfassenden Reform der Fachorganisationsstruktur die Mehrfachmitgliedschaften maßgeblich reduzieren werden.
Bis dato ist jedoch fast nichts geschehen!
Bei einem Vergleich der statistischen Zahlen der Jahre 2010 und 2012 kann nämlich vieles abgelesen werden, jedoch mit Sicherheit keine „maßgebliche Reduktion“ der Mehrfachmitgliedschaften, sondern lediglich marginale Veränderungen, wie folgende Tabelle zeigt:
|
2010 |
2012 |
Mehr Spartenmitglieder als Kammermitglieder |
19,6 % |
19 % |
Mehr Fachgruppenmitglieder als Kammermitglieder |
32 % |
30,6 % |
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