diese Wirtschaftskammergesetz-Novelle eine Reihe von Verwaltungsvereinfachungen und eine Straffung von Zuständigkeiten mit sich bringt.
Aber um auf Kollegin Lichtenecker zurückzukommen: Erstens einmal, wenn wir das Wahlrechtspaket noch einmal in der Geschichte betrachten, dann haben wir hier, Kollege Matznetter und ich, mehrere Gespräche mit Ihrem Kollegen Plass in der Kammer geführt. Aber leider ist ja Kollege Plass nach der zweiten Besprechung nicht mehr gekommen. Also haben wir auch in dieser Hinsicht keinen Konnex beziehungsweise keinen Kompromiss finden können, wie wir hier ein Gesamtpaket einbringen. Daher würde ich ersuchen, dass wir vielleicht ein bisschen konstruktiver gemeinsam an diesem Paket arbeiten. Dann bin ich mir sicher, dass wir auch hier Möglichkeiten finden werden.
Das Zweite, noch einmal zu den Pflegeheimen – Kollege Matznetter hat es ohnehin auch schon ausgeführt –: Wir haben Vorsorge getroffen, dass wir, wenn der Verfassungsgerichtshof ein entsprechendes Urteil fällt, vom Erweiterten Präsidium aus dann die Möglichkeit haben, die Kammerumlage 2 dementsprechend zu senken.
An Kollegen Matznetter: Es dürfte dir,
lieber Vizepräsident der Wirtschaftskammer, bekannt sein, dass du
Mitglied des Erweiterten Präsidiums bist und nicht ich! Es liegt
also sicher an dir, dass du diese Sache erfolgreich betreibst. (Zwischenruf
des Abg. Dr. Matznetter.)
In dieser Hinsicht denke ich, das ist ein gutes gesamtes Paket für die Bilanzbuchhalter, und in dieser Hinsicht: Danke allen, die diesem Gesetz zustimmen! (Beifall bei der ÖVP.)
19.03
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Bundesminister Dr. Mitterlehner zu Wort gemeldet. – Bitte.
19.03
Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend Dr. Reinhold Mitterlehner: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist im Prinzip alles gesagt worden, ich kann es daher sehr kurz machen. Es geht hier im Zuge der Verwaltungsreform um entsprechende Anpassungen, was die Verwaltungsgerichtsbarkeit anbelangt. Es geht aber auch darum, Anpassungen an die letzte Strafrechtsreform und ein paar andere Änderungen zu vollziehen.
Es ist hier einiges angemerkt und teilweise auch aufgeklärt worden, was beispielsweise die Fragen des Kollegen Themessl anlangt. Diese 31-Tage-Kulanzmöglichkeit hat nicht nur den Hintergrund, dass man Härtefälle vermeidet, sondern hat auch den Hintergrund, dass der administrative Aufwand, um das festzustellen, teilweise dann größer wäre als die entsprechende Einnahme.
Was die Problematik der Alten- und Pflegeheime und vor allem die Rückwirkung anbelangt, ist dies eine Bestimmung, die denen entgegenkommt, weil eben auch hier Mittel der Sozialhilfe aufgewendet werden und das auch berücksichtigt werden soll, da es sicher nicht Sinn und Zweck ist, öffentlich eingesetzte Mittel dann einer entsprechenden Umlage zuzuführen.
Alle anderen Punkte sind im Prinzip so angesprochen worden, dass es, vor allem was die Ausgestaltung der Mitgliedschaft und Mehrfachmitgliedschaft anbelangt, einfach Angelegenheit der Selbstverwaltung ist, hier die entsprechenden Entscheidungen herbeizuführen. Da hat es auch entsprechende Fortschritte, Vereinfachungen und Neustrukturierungen gegeben, sodass das gesamte Paket insgesamt als Fortschritt zu bewerten ist. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
19.04
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