Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll207. Sitzung / Seite 205

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diese Wirtschaftskammergesetz-Novelle eine Reihe von Verwaltungsvereinfachungen und eine Straffung von Zuständigkeiten mit sich bringt.

Aber um auf Kollegin Lichtenecker zurückzukommen: Erstens einmal, wenn wir das Wahlrechtspaket noch einmal in der Geschichte betrachten, dann haben wir hier, Kol­lege Matznetter und ich, mehrere Gespräche mit Ihrem Kollegen Plass in der Kammer geführt. Aber leider ist ja Kollege Plass nach der zweiten Besprechung nicht mehr ge­kommen. Also haben wir auch in dieser Hinsicht keinen Konnex beziehungsweise kei­nen Kompromiss finden können, wie wir hier ein Gesamtpaket einbringen. Daher wür­de ich ersuchen, dass wir vielleicht ein bisschen konstruktiver gemeinsam an diesem Paket arbeiten. Dann bin ich mir sicher, dass wir auch hier Möglichkeiten finden wer­den.

Das Zweite, noch einmal zu den Pflegeheimen – Kollege Matznetter hat es ohnehin auch schon ausgeführt –: Wir haben Vorsorge getroffen, dass wir, wenn der Verfas­sungsgerichtshof ein entsprechendes Urteil fällt, vom Erweiterten Präsidium aus dann die Möglichkeit haben, die Kammerumlage 2 dementsprechend zu senken.

An Kollegen Matznetter: Es dürfte dir, lieber Vizepräsident der Wirtschaftskammer, be­kannt sein, dass du Mitglied des Erweiterten Präsidiums bist und nicht ich! Es liegt
also sicher an dir, dass du diese Sache erfolgreich betreibst. (Zwischenruf des Abg. Dr. Matznetter.)

In dieser Hinsicht denke ich, das ist ein gutes gesamtes Paket für die Bilanzbuchhalter, und in dieser Hinsicht: Danke allen, die diesem Gesetz zustimmen! (Beifall bei der ÖVP.)

19.03


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Bundesminis­ter Dr. Mitterlehner zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


19.03.08

Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend Dr. Reinhold Mitterlehner: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist im Prinzip alles gesagt worden, ich kann es daher sehr kurz machen. Es geht hier im Zuge der Verwaltungsre­form um entsprechende Anpassungen, was die Verwaltungsgerichtsbarkeit anbelangt. Es geht aber auch darum, Anpassungen an die letzte Strafrechtsreform und ein paar andere Änderungen zu vollziehen.

Es ist hier einiges angemerkt und teilweise auch aufgeklärt worden, was beispielsweise die Fragen des Kollegen Themessl anlangt. Diese 31-Tage-Kulanzmöglichkeit hat nicht nur den Hintergrund, dass man Härtefälle vermeidet, sondern hat auch den Hinter­grund, dass der administrative Aufwand, um das festzustellen, teilweise dann größer wäre als die entsprechende Einnahme.

Was die Problematik der Alten- und Pflegeheime und vor allem die Rückwirkung anbe­langt, ist dies eine Bestimmung, die denen entgegenkommt, weil eben auch hier Mittel der Sozialhilfe aufgewendet werden und das auch berücksichtigt werden soll, da es sicher nicht Sinn und Zweck ist, öffentlich eingesetzte Mittel dann einer entsprechen­den Umlage zuzuführen.

Alle anderen Punkte sind im Prinzip so angesprochen worden, dass es, vor allem was die Ausgestaltung der Mitgliedschaft und Mehrfachmitgliedschaft anbelangt, einfach Angelegenheit der Selbstverwaltung ist, hier die entsprechenden Entscheidungen her­beizuführen. Da hat es auch entsprechende Fortschritte, Vereinfachungen und Neu­strukturierungen gegeben, sodass das gesamte Paket insgesamt als Fortschritt zu be­werten ist. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

19.04

 


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