Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll207. Sitzung / Seite 215

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künstlerische Arbeit“ regelt und in strittigen Fällen über das Vorliegen einer künstleri­schen Tätigkeit entscheidet.

Es wäre daher sinnvoll, die bereits vorhandenen Gremien der K-SVFG zur Präjudizie­rung der Tätigkeitseigenschaften für die Beurteilung durch die Gewerbebehörden he­ranzuziehen. Das wäre nicht nur verwaltungsvereinfachend, sondern würde die Ent­scheidungsfindung auch auf ein dazu befähigtes ExpertInnengremium verlagern.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Gesetzesvorlage zur Än­derung der Gewerbeordnung zukommen zu lassen, nach der die Gewerbebehörde bei Beurteilung, ob künstlerisches Schaffen vorliegt, beziehungsweise bei Feststellung der Anwendung der Gewerbeordnung Gutachten und Feststellung des Künstler-Sozialver­sicherungsfonds beziehungsweise seiner Organe heranzuziehen hat.

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19.33.24

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht einer der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen nun zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Zuerst gelangen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung geändert wird, samt Titel und Eingang in 2393 der Bei­lagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in drit­ter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein entsprechendes Zeichen. – Auch das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir kommen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeord­neten Zinggl, Kolleginnen und Kollegen betreffend künstlerische Tätigkeit in der Ge­werbeordnung.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Nun gelangen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Emissionsschutz­gesetz für Kesselanlagen samt Titel und Eingang in 2321 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Auch das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

 


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