künstlerische Arbeit“ regelt und in strittigen Fällen über das Vorliegen einer künstlerischen Tätigkeit entscheidet.
Es wäre daher sinnvoll, die bereits vorhandenen Gremien der K-SVFG zur Präjudizierung der Tätigkeitseigenschaften für die Beurteilung durch die Gewerbebehörden heranzuziehen. Das wäre nicht nur verwaltungsvereinfachend, sondern würde die Entscheidungsfindung auch auf ein dazu befähigtes ExpertInnengremium verlagern.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Gesetzesvorlage zur Änderung der Gewerbeordnung zukommen zu lassen, nach der die Gewerbebehörde bei Beurteilung, ob künstlerisches Schaffen vorliegt, beziehungsweise bei Feststellung der Anwendung der Gewerbeordnung Gutachten und Feststellung des Künstler-Sozialversicherungsfonds beziehungsweise seiner Organe heranzuziehen hat.
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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.
Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht einer der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir kommen nun zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Zuerst gelangen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung geändert wird, samt Titel und Eingang in 2393 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein entsprechendes Zeichen. – Auch das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Wir kommen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Zinggl, Kolleginnen und Kollegen betreffend künstlerische Tätigkeit in der Gewerbeordnung.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.
Nun gelangen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen samt Titel und Eingang in 2321 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Auch das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
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