19.56
Abgeordneter Ing. Mag. Hubert Kuzdas (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Herr Bundesminister, Ihr Versuch ist lobend, aber ich weiß nicht, ob es jetzt gelungen ist, aus dem Kollegen Gradauer einen Berufsoptimisten zu machen – aber den Versuch war es jedenfalls wert. (Beifall des Abg. Dr. Jarolim. – Zwischenbemerkung von Bundesminister Dr. Mitterlehner.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir beschließen auch eine Novelle zum Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb. Weil schon sehr viel gesagt wurde und ich das Hindernis zur Abstimmung bin, möchte ich mich kurz halten. Bei diesem Gesetz werden die Regeln für die Ausverkäufe geändert und vereinfacht. Auch das ist eine Verwaltungsvereinfachung, Herr Gradauer, sowohl bei den Behörden, als auch bei den Unternehmen.
Aber weil in diesem Gesetz auch die Ausverkaufsregelung für Situationen nach Naturkatastrophen geändert und vereinfacht wird, möchte ich die Gelegenheit nutzen und mich bei all jenen freiwilligen Helfern, vor allem bei der Freiwilligen Feuerwehr, bedanken, die im Zuge dieser Aufarbeitung der Naturkatastrophe, der Überschwemmungen im Einsatz gewesen sind. – Herzlichen Dank. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
19.57
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Ich schließe daher die Debatte.
Wünscht die Berichterstatterin beziehungsweise der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Zuerst gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 27: Entwurf betreffend Bauproduktenotifizierungsgesetz 2013 samt Titel und Eingang in 2334 der Beilagen.
Da der vorliegende Gesetzentwurf eine Verfassungsbestimmung enthält, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die diesem Gesetzentwurf zustimmen, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein Zeichen. – Auch das ist die Mehrheit.
Ausdrücklich stelle ich wiederum die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.
Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Schließlich gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 28: Entwurf betreffend UWG-Novelle 2013 samt Titel und Eingang in 2338 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein Zeichen. – Auch das ist einstimmig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Die Tagesordnung ist erschöpft.
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