Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll209. Sitzung / Seite 36

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zur Anfrage 220/M, das ist die des Herrn Abgeordneten Großruck. – Bitte.

 


Abgeordneter Wolfgang Großruck (ÖVP): Sehr geehrter Herr Vizekanzler und Außen­minister! Österreich ist und war immer führend, wenn es darum ging, inter­national Waffenlieferungen einzudämmen, Kriegsmaterialhandel zu verhindern. Heuer haben die Vereinten Nationen in ihrer Vollversammlung den Waffenhandelsvertrag beschlossen. Von 193 Mitgliedstaaten haben 154 zugestimmt; ab einer Ratifizierung von 50 Staaten tritt er in Kraft. Inzwischen haben 66 Länder diesen Vertrag ratifiziert.

Meine Frage, Herr Bundesminister:

220/M

„Wie beurteilen Sie den vor Kurzem im Rahmen der Vereinten Nationen unter­zeichneten Waffenhandelsvertrag?“

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Bitte, Herr Vizekanzler.

 


Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Vizekanzler Dr. Michael Spindelegger: Sehr geehrter Herr Abgeordneter, ich beurteile ihn äußerst positiv, denn letztlich haben wir in Europa und besonders in Österreich ganz klare Bestimmungen, wohin Waffen exportiert werden dürfen; und wir verbieten den Export, wenn damit Menschenrechte verletzt oder Kriegsparteien unterstützt werden. Aber da sieht man eben: Viele Länder in dieser Welt tun das nicht in diesem Maße.

Darum war es notwendig, einen solchen Waffenhandelsvertrag völkerrechtlich auf eine Ebene zu heben, damit auch im Völkerrecht verankert wird, dass Waffen nicht dorthin exportiert werden dürfen, wo Völkermord, wo Verbrechen gegen die Menschlichkeit, wo Kriegsverbrechen damit begangen werden.

Das war schon ein bemerkenswerter Durchbruch. Darüber redet man de facto seit zig Jahren, und jetzt ist es gelungen, einen solchen Vertrag auszuverhandeln. Darum unterstützen wir das voll und ganz. Ich sehe auch eine große Bedeutung darin, jetzt das humanitäre Völkerrecht in dieser Form ergänzt zu haben. Wir werden alles dazu tun, dass es auch entsprechend viel Beteiligung gibt und viele Staaten diesen Vertrag unterzeichnen. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Großruck.

 


Abgeordneter Wolfgang Großruck (ÖVP): Meine Zusatzfrage, Herr Bundesminister, betrifft genau das, was Sie jetzt noch erläutert haben.

Für welche Punkte und Inhalte haben Sie sich ganz besonders eingesetzt? Und was sind Ihrer Meinung nach die Gründe dafür, dass manche Punkte nicht umgesetzt wurden beziehungsweise manche Staaten einfach nicht ratifizieren oder zugestimmt haben?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Bitte, Herr Vizekanzler.

 


Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Vizekanzler Dr. Michael Spindelegger: Sehr geehrter Herr Abgeordneter, unser Hauptaugenmerk war darauf gerichtet, dass es nicht nur Waffen betrifft, sondern auch Munition und Bestandteile von Waffen. Das konnten wir berücksichtigen. Wir haben besonders die menschenrechtlichen Parameter mit hineinverhandelt, was notwendig war, und auch eine gewisse Transparenzregel im Vertrag verankert und dabei mit den EU-Staaten, aber besonders auch mit Mexiko, Norwegen und der Schweiz zusammengearbeitet


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