Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll209. Sitzung / Seite 41

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das Vertrauen der Wählerinnen und Wähler wirbt, Stellung zu beziehen. (Beifall beim BZÖ.)

Das ist ein Verhalten, das wir zurückweisen, meine Damen und Herren! Das ist nicht Aufgabe eines Volksanwaltes, dafür wird er nicht bezahlt. (Zwischenruf bei der SPÖ.) Er hat die Interessen der Bürgerinnen und Bürger zu vertreten, die sich in ihrem Recht verletzt fühlen, aber nicht Parteipolitik zu betreiben. (Abg. Öllinger: Ein bisschen anders war das!)

Ein anderes Beispiel stammt auch aus dem Jahr 2009 – wir haben das im Ausschuss ganz ausführlich diskutiert; Sie waren ja dabei, wollten mir dann das Wort nicht mehr geben, weshalb es eine kleine Geschäftsordnungsdiskussion und eine kurze Beleh­rung Ihnen gegenüber gegeben hat –, damals haben wir das Gleiche seitens des Herrn Kostelka noch einmal erlebt. In diesem Fall ist es aber nicht um das BZÖ, sondern um die Freiheitliche Partei gegangen: Herr Kostelka hat nicht davor zurückgeschreckt, sich in den Kärntner Landtagswahlkampf, der sehr, sehr heftig geführt wurde und letztlich auch, Gott sei Dank, zur Abwahl der Damen und Herren der FPK geführt hat, einzuschalten, indem er vertrauliche Dokumente und Briefe – wir haben das lückenlos dokumentiert, mit Zeit und Datum – an die Medien gespielt hat, bevor sie überhaupt an die zuständigen Stellen verschickt wurden, indem er wieder eindeutig parteipolitische Aussagen in der Öffentlichkeit gemacht hat, massiven Druck erzeugt hat und eindeutig parteipolitisch Stellung bezogen hat.

Das geht einfach nicht, Herr Kollege. Insofern begrüße ich es, dass Herr Kostelka jetzt aus diesem Amt ausscheidet, weil er im Laufe seiner Tätigkeit bewiesen hat, dass er zumindest im Bereich der Unabhängigkeit einen gewissen Erklärungsbedarf hat.

Meine Damen und Herren! Ich wünsche mir an dieser Stelle von den neuen Volks­anwälten (Zwischenruf des Abg. Fazekas), konkret von Volksanwalt Fichtenbauer, bei dem ich mir diesbezüglich aber keine Sorgen mache, und auch vom Kollegen Kräuter, dass sie diese Versuche oder diese Aktionen, Parteipolitik über die Volksanwaltschaft zu betreiben, unterlassen. Ich darf an diese beiden Herren ausdrücklich appellieren, das nicht zu tun! (Beifall beim BZÖ.)

Ich glaube, dass wir die Arbeit des Herrn Kostelka und die Fehler, die er gemacht hat, zum Anlass nehmen sollten, eine grundsätzliche Reform der Volksanwaltschaft zu diskutieren. Denn wir wollen nicht haben, dass die wichtige Institution der Volksan­waltschaft, die wichtige Aufgaben zu erfüllen hat, dafür verwendet wird, gescheiterte Parteimanager, Parteipolitiker und Altpolitiker mit wohldotierten Posten zu versorgen – Stichwort: Günther Kräuter, der als SPÖ-Parteimanager irgendwie gescheitert ist, jetzt einen neuen Job braucht und einfach in die Volksanwaltschaft versetzt wird.

Die Volksanwaltschaft ist kein parteipolitisches Versorgungsorgan, sondern dort sollen wirklich Leute am Werk sein, die die Kompetenz, das Wissen und auch die ent­sprechende juristische Ausbildung haben, um eine vernünftige Vertretung und eine vernünftige Erfüllung ihrer Aufgaben in der Volksanwaltschaft sicherzustellen. (Zwi­schen­ruf des Abg. Öllinger.)

Daher schlagen wir auch vor, meine Damen und Herren, eine umfassende Reform der Volksanwaltschaft anzugehen und zum Beispiel, wie wir das jetzt in einem Ent­schließungsantrag, den ich gleich verlesen werde, fordern, die Direktwahl der Volks­anwälte einzuführen. Lassen wir die Menschen selbst darüber entscheiden, wer sie in der Volksanwaltschaft vertreten soll! Das ist der Vorschlag des BZÖ. (Beifall beim BZÖ.)

Ich bringe daher folgenden Antrag ein:

 


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