Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll209. Sitzung / Seite 50

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Damit haben sich nicht nur die Seniorenvertreter, der Seniorenbund, damit hat sich auch die Volksanwaltschaft befasst und Lösungsvorschläge eingebracht. Es gab eine Petition im Haus. Es gab einen Sechs-Parteien-Antrag. Die Finanzministerin ver­handelte mit Deutschland. Und das Ergebnis kann sich sehen lassen: Es gibt massive Verbesserungen, und zwar: Deutschland verzichtet auf Säumniszinsen, verzichtet auf Zinsen bei Ratenzahlungen, und für Beträge bis 10 € wird überhaupt Nachsicht walten gelassen. Das alles haben wir auch massiv im Seniorenbund gefordert, und die Volksanwälte haben das unterstützt.

Ich möchte darauf hinweisen, am kommenden Samstag wird dieses Thema auch in der ORF-Sendung „Bürgeranwalt“ behandelt. Da wird man sehen, wie sich die Volks­anwälte einsetzen und welche hervorragende Arbeit sie leisten.

Für uns Abgeordnete ist vor allem die Zusammenarbeit mit den Volksanwälten so wichtig, denn da gibt es sehr, sehr viele Empfehlungen – Sie haben ja den dicken Bericht gesehen –, da gibt es viele Anregungen, wie Gesetze geändert werden sollten. Es ist ja unser aller Ziel, den Behördendschungel zu durchforsten. In diesem Sinne sage ich herzlich danke und freue mich auf die weitere erfolgreiche Zusammenarbeit. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

10.57


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Fich­tenbauer. – Bitte.

 


10.57.33

Abgeordneter Dr. Peter Fichtenbauer (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Volksanwältin Brinek! Sehr geehrte Frau Volksanwältin Stoisits! Sehr geehrter Herr Kollege Dr. Kostelka! Ich habe jetzt die Schnittstelle ungefähr berührt: Ich habe die Frau Volksanwältinnen zitiert und habe Herrn Dr. Kostelka als Kollegen bezeichnet. Also höhere Mächte haben es gefügt, dass ich ziemlich genau an der Schnittstelle meines kommenden Amtes, auf das ich mich sehr freue, ab 1. Juli, und gleichzeitig in der Phase des sich Verabschiedens aus dem Parlament zu Ihnen sprechen darf.

Die Schaffung der Volksanwaltschaft im Jahre 1973 ist nahezu aus der Erinnerung verschwunden. Man hat dieses Instrument und diese Organschaft als gute Selbstver­ständlichkeit in den Staatsfunktionen wahrzunehmen gelernt. Die unglaubliche Neuheit der damaligen Einführung kann man heute nur mehr aus der Erinnerung abrufen, nämlich dass es ein oberstes Kollegialorgan gibt, welches in Ausübung seines Amtes unabhängig ist, mit der Funktion, dass sich jedermann an die Volksanwaltschaft wenden kann wegen behaupteter oder vermuteter Missstände in der Verwaltung des Bundes, einschließlich Privatwirtschaftsverwaltung, und so weiter und so fort.

Die Einzelheiten der umfangreichen Tätigkeit und der Ausfluss des Beschwerde­ge­schehens und der Abarbeitung sind schon Gegenstand der heutigen Debatte und des schriftlich vorliegenden Berichtes gewesen. (Präsident Neugebauer übernimmt den Vorsitz.)

Wenn ich also die Gelegenheit nutzen darf, mich sozusagen mit einer Verabschiedung an das Hohe Haus zu wenden, so möchte ich in Erinnerung rufen oder Bewusstsein dafür schaffen, welch unglaubliches Privileg es ist, hier mitwirken zu dürfen.

Die Tatsache, dass es ein Parlament gibt, reicht tief zurück in die Auseinander­set­zungen des 19. Jahrhunderts, und der Angelpunkt meines Verständnisses, tief ver­knüpft mit dem politischen Verständnis zum sogenannten Dritten Lager, ist das Geschehnis der Revolution 1848, der Beteiligung der liberalen Kräfte des 19. Jahr­hunderts am Entstehen des Verfassungsstaates, deren unterschiedliche Ausprägung


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