Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll209. Sitzung / Seite 54

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11.13.27

Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herr von der Volksanwaltschaft! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich darf mich den Worten meiner Vorredner, insbesondere aber den Ausführungen des Aus­schussobmannes Harald Stefan anschließen und Ihnen, meine Damen und Herr von der Volksanwaltschaft, meinen besonderen Dank und meine Anerkennung aus-sprechen und mich für die gute Zusammenarbeit bedanken.

Es zeigt sich – und dieser Bericht manifestiert das einmal mehr –, dass die Volks­anwaltschaft nicht nur eine wichtige Institutionsunterstützung der Arbeit hier im Hohen Haus darstellt, sondern auch innerhalb der Bevölkerung eine hohe Reputation, einen hohen Stellenwert genießt, was sich in der Vielzahl der Fälle, die in diesem Bericht wieder aufgearbeitet wurden, manifestiert. Zwei dieser Fälle möchte ich exemplarisch herausgreifen.

Im ersten Fall geht es um die seit Jahren ungeklärte Frage des Kosten- und Schaden­ersatzes bei der Auffindung von Kriegsrelikten und Fliegerbomben. Ich darf kurz erinnern: Im Jahr 2003, beginnend mit einer Klage der Stadt Salzburg gegen die Republik, hat diese Sache mittlerweile zahlreiche Höchstgerichte beschäftigt. Nunmehr liegt seit letztem Jahr eine Letztentscheidung des OGH vor, die eindeutig besagt, dass hierfür eine entsprechende Rechtsgrundlage durch die Bundesregierung zu schaffen ist.

Ich nehme es als meine Verpflichtung wahr, die Bundesregierung darauf aufmerksam zu machen, dass sie hier noch immer säumig ist, und hoffe, dass es hier bald, aber jedenfalls in der nächsten Regierungsperiode, eine Entscheidung geben wird, die zufrie­denstellend dieses jahrelang ungelöste Problem endlich einer endgültigen Lösung zuführt, und es auch im Interesse der davon Betroffenen eine klare Ent­scheidungsgrundlage geben wird. (Beifall bei der FPÖ.)

Der zweite Fall, den ich hier noch ansprechen möchte, ist auch eine bis dato ungelöste Frage, die wir glücklicherweise wohl noch in dieser Legislaturperiode endgültig erledigen können, nämlich es ist dies die bis dato sehr mangelhaft geregelte Frage im Rahmen des Sicherheitspolizeigesetzes, wenn es darum geht, fremde Sachen in Anspruch zu nehmen. Da gab es bereits im Jahr 2012, nämlich genau am 6. Dezem­ber, von mir einen Antrag, der sicherstellen soll, dass es einen Kosten- und Schaden­ersatz an diejenigen, die von einer behördlichen Inanspruchnahme von Sachen durch die Exekutive betroffen sind, gibt, und zwar nicht nur dann, wenn es darum geht, im Falle einer Gefahrenabwehr Sachen in Anspruch zu nehmen, sondern auch dann, wenn es darum geht, im Falle einer Hilfeleistung eine Sache zu beanspruchen. Auch da ist ein entsprechender Schadenersatz sicherzustellen.

Ich sehe, dass in der nächsten SPG-Novelle, die wir in der letzten Sitzung dieses Hohen Hauses im Juli beschließen werden, dieser entsprechende Änderungswunsch, der auch im Bericht der Volksanwaltschaft zum Ausdruck gekommen ist, eingearbeitet ist, und darf mich hier ganz besonders für die Unterstützung Ihrerseits, weil es ja mein Antrag war, in dieser wichtigen Frage bedanken. (Beifall bei der FPÖ.)

Abschließend wünsche ich der Volksanwaltschaft, aber auch den scheidenden Volks­anwälten alles Gute und darf meiner besonderen Freude Ausdruck verleihen, dass in der kommenden Funktionsperiode mit Dr. Peter Fichtenbauer nicht nur ein – ich sage es einmal salopp – gestandener Freiheitlicher wieder die Volksanwaltschaft bereichern wird, sondern auch ein Experte, der mit seiner fachlichen Kompetenz wohl klare inhaltliche und auch persönliche Spuren in der Tätigkeit der Volksanwaltschaft hinterlassen wird. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

11.17

 


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