Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll209. Sitzung / Seite 53

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Vielen herzlichen Dank! Alles Gute! Noch viele fröhliche und spannende Jahre! Und bleiben Sie gesund.

Den neuen Volksanwälten wünsche ich alles Gute für ihre Tätigkeit im Sinne der hilfesuchenden Bürgerinnen und Bürger. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

11.10


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Schönegger. – Bitte.

 


11.10.39

Abgeordneter Mag. Bernd Schönegger (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Volksanwältinnen! Sehr geehrter Herr Volksanwalt! Geschätzte Damen und Herren! Viele meiner Vorrednerinnen und Vorredner haben es schon gesagt: Seit Juli 2012 hat sich die Volksanwaltschaft durch das OPCAT-Mandat verpflichtet, mit ihrer Experten­kommission auch Einrichtungen zu überprüfen und zu kontrollieren, wo Menschen Gefahr laufen, Misshandlungen oder unmenschlicher Behandlungen ausgesetzt zu werden. Dazu gehört neben vielen anderen Dingen auch die Kontrolle von Justiz-anstalten, und da ganz besonders die Überprüfung der Gegebenheit einer menschen­würdigen Unterbringung und der Möglichkeit des Zugangs zu geeigneten therapeuti­schen Maßnahmen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es hat die Volksanwaltschaft in der Vergan­genheit Mängel im Maßnahmenvollzug geortet, und zwar in Bereichen, für welche die Justizanstalten derzeit nicht im erforderlichen Ausmaß ausgestattet sind. Daher greifen Justizanstalten eher zu Behandlungen mit Medikamenten, anstatt den Insassen und Insassinnen die eigentlich benötigte psychologische Betreuung zu bieten. Die Volksan-waltschaft hat hier angeregt, dafür Sorge zu tragen, dass Personen im Maßnahmen-vollzug so rasch wie möglich therapiert werden, um die Haft nicht in die Länge zu ziehen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Warum erzähle ich das so genau? – Weil das ein schönes Beispiel dafür ist, wie auf einen konkreten Vorschlag der Volks-anwalt-schaft reagiert wird. Die Justizministerin hat diese Anregung aufgenommen und die Schaffung einer zentralen Aufsichtsperson zur Überwachung der zugewiesenen Behandlungsformen bereits vorgeschlagen. Das ist ein schönes Beispiel, wie das Zusammenwirken der Volksanwaltschaft mit der Regierung funktionieren kann und wie ein Regierungsmitglied einen Vorschlag auch wirklich aufnimmt.

Ein weiterer Punkt, den ich noch anführen möchte, ist die Kritik bei den Unterhalts­verfahren, die trotz Verbesserungen im Bereich Obsorge- und Besuchsrechtverfahren im Rahmen des Kindschafts- und Namensrechts-Änderungsgesetzes 2013 geübt werden muss, denn die Verfahren in Unterhaltssachen dauern noch immer zu lange. Da könnte und sollte man auch etwas tun.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch ich möchte mich bei den scheidenden Volksanwälten Stoisits und Kostelka ganz herzlich bedanken. Sie haben wirklich eine ausgezeichnete, zum Teil auch aufopfernde Arbeit geleistet. Ich möchte mich aber auch bei der Volksanwältin Brinek bedanken, die neben den beiden neuen Volks­anwälten Kräuter und Fichtenbauer die Kontinuität gewährleisten beziehungsweise für Kontinuität in den nächsten Jahren Sorge tragen wird. – Herzlichen Dank. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

11.13


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Werner Herbert. – Bitte.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite