Und jetzt möchte ich als Vorsitzende Ihnen noch einen kurzen Überblick darüber geben, was zurzeit in der Volksanwaltschaft Schwerpunkt unserer Arbeit ist, nämlich – es wurde auch schon von Abgeordneten hier vom Rednerpult aus erwähnt – die neue Aufgabe der Volksanwaltschaft, die am 1. Juli 2012 begonnen hat: der nationale Präventionsmechanismus, die Umsetzung des Optional Protocol to the Convention against Torture. Ich würde sagen, das war die größte Kompetenzerweiterung, die die Volksanwaltschaft seit ihrem Bestehen hatte, und es ist für uns eine große Herausforderung, weil es eine wirklich wichtige und wesentliche Aufgabe ist.
Damit Sie ein Gefühl dafür haben, was da passiert, kann ich Ihnen mitteilen, dass – abgesehen von den Fakten, die ohnedies schriftlich über das Jahr 2012 im Bericht nachzulesen sind – in der ersten Jahreshälfte 2013, mit Stichtag gestern, die Kommissionen der Volksanwaltschaft, die das Recht und die Pflicht haben, unangekündigte Kontrollen an allen Orten der Freiheitsentziehung oder auch möglicher Freiheitsentziehung durchzuführen, bisher 252 Besuche – schon in diesen ersten fünfeinhalb Monaten – absolviert haben, davon 102 in Einrichtungen, die ich im weitesten Sinne dem Sozialbereich unterordnen möchte – also Jugendwohlfahrtseinrichtungen, psychiatrische Krankenhäuser, Einrichtungen, wo Menschen mit Behinderung arbeiten oder leben –, 25 Besuche in Strafvollzugsanstalten und 53 Besuche in Polizeieinrichtungen, das heißt Polizeianhaltezentren, Polizeiinspektionen und Überwachungen von Akten behördlicher Befehls- und Zwangsgewalt.
Diese jetzt schon mehr als 250 Einsätze der sechs Kommissionen zeigen, dass wir den gesetzlichen Auftrag, den wir haben, nicht nur ernst nehmen, sondern versuchen, ihn so zu erfüllen, dass Österreich in einigen Jahren – und da bin ich jetzt auch nach den internen Kenntnissen überzeugt, dass die Volksanwaltschaft auf diesem Weg ist – ein Best-Practice-Beispiel für die ganze Welt, die eben dem Optional Protocol to the Convention against Torture beigetreten ist, sein wird – auch dank der finanziellen Ausstattung. Und es ist ein politisches Bekenntnis zum Menschenrechtsschutz und zur präventiven Kontrolle und zur präventiven Verhinderung von Folter, das die Republik Österreich damit abgegeben hat.
Also vielen Dank im Namen all jener, die möglicherweise in Berührung mit Folter kommen. Man darf sich Folter natürlich nicht so vorstellen, wie man sie aus Fiction-Filmen oder auch aus realen Berichterstattungen wie zum Beispiel über den Irakkrieg kennt, sondern Folter beginnt bereits dort, wo die elementare Menschenwürde dadurch angetastet wird, dass Menschen in ihren eigenen Verfügungsmöglichkeiten beschränkt werden. Wenn also jemand in einem Altersheim oder in einem Geriatriezentrum mit Medikamenten ruhiggestellt wird, damit nicht auffällt, dass es zu wenig Personal gibt, dann ist das eine Einschränkung von Menschenrechten. Es ist ein mehr als fragwürdiges Verhalten, wenn aufgrund von Ressourcenknappheit und fehlenden Kapazitäten zu solchen Maßnahmen gegriffen werden muss. – Das als ein Beispiel aus diesem Bereich. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Mayerhofer.)
Menschenrechte und Menschenwürde können auch dadurch eingeschränkt werden, dass es in Arrestzellen von Polizeistationen Matratzen gibt, die verschmutzt und verschimmelt sind. Wenn die Polizei darauf so reagiert, dass sie sagt: Naja, da ist ja eh fast nie jemand drinnen!, dann glaube ich das schon, dass solche Zellen Gott sei Dank nicht sehr oft benutzt werden. Aber für den Fall, dass sie benutzt werden, sind die Voraussetzungen für eine menschenwürdige Behandlung nicht gegeben. – Das sind jetzt ganz kleine Beispiele für die tägliche Arbeit der Kommissionen. Sie leiten ihre Beobachtungen dann an uns weiter, und dort, wo es keine unmittelbaren Lösungen der Probleme gibt, setzen wir uns dann mit den Behörden in Verbindung und führen Prüfverfahren durch. – Dies jetzt nur als eine kleine Illustration dessen, was die neuen Aufgaben der Volksanwaltschaft sind.
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