oder – dort ist es besonders eklatant – jenseits der Grenze zwischen Wien und Niederösterreich.
Darauf, meine sehr geehrten Damen und Herren, bitte ich Sie, immer zu achten, denn der Föderalismus soll für die Menschen da sein und nicht für sich selbst als etwas völlig Abstraktes, das den Menschen hinderlich ist. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Petzner.)
Das ist eine Erkenntnis der Volksanwaltschaft, die sowohl für die Landtage als auch für den Nationalrat eine sehr große Herausforderung darstellt.
Ich habe ja vor einigen Jahren die Ehre gehabt, Mitglied des Österreich-Konvents zu sein, und ich muss sagen: Natürlich bin ich enttäuscht, wenn es – jetzt bin ich schon fast sechs Jahre nicht mehr Nationalrätin – immer noch Erkenntnisse gibt, die noch nicht umgesetzt sind, wo doch diese Vorschläge von Wissenschaftlern, Politikern, höchsten Beamtinnen und Beamten, also der Elite der politischen Verwaltung und der Gesetzgebung, ausgearbeitet wurden. Wer ist da gefordert? – Natürlich der Nationalrat, der Gesetzgeber! Bitte denken Sie immer daran, wenn Sie die Volksanwaltschaft loben, denn wir werden sehr oft gerade durch die Tatsache behindert, dass da zu wenig weitergeht!
Die letzten Minuten meiner Rede möchte ich dazu verwenden, Ihnen zu sagen, was mir als Volksanwältin die wichtigsten Anliegen waren und was mich durch meine Tätigkeit hindurch begleitet hat. So wie vorher als Parlamentarierin und als Politikerin haben mich Menschenrechte auch in der Volksanwaltschaft wie ein roter Faden geleitet.
Die Kontrolle der Polizei ist immer ganz nah an Menschenrechten dran. Das können Sie sich sicher alle vorstellen. Es beginnt mit der unangenehmen Situation einer Polizeikontrolle, wenn man mit dem Auto fährt. Wenn jemand sagt, er ist ganz locker, wenn ihn die Polizei aufhält, wenn er mit dem Auto fährt, dann muss er ein enormes Selbstbewusstsein haben. Niemand hat gerne Kontakt mit der Polizei, wenn er in der Position ist, dass die Polizei etwas von ihm will. In der umgekehrten Situation, wenn man sich an die Polizei als Freund und Helfer wendet, schaut das selbstverständlich anders aus.
Die Menschen kommen aber nicht in die Volksanwaltschaft, um uns mitzuteilen, dass in Österreich alles wunderbar funktioniert, sondern im Gegenteil wenn es Probleme gibt. Dieser rote Faden der Menschenrechte beginnt bei der Polizei und führt weiter zu jenen Menschen, die sich gegen Staub, Lärm und andere Beeinträchtigungen von Betrieben zur Wehr setzen wollen, wenn sie in den Betriebsanlagenverfahren keine Parteistellung haben, weil eben Nachbarrechte nur sehr eingeschränkt gelten. Wenn man das Problem hat, dass man fünf Meter weiter entfernt ist und eine öffentliche Straße dazwischen liegt, dann ist man möglicherweise von Lärm, Staub und anderen Beeinträchtigungen betroffen, hat aber keinerlei Möglichkeit, sich dagegen zu wehren.
Auch die Frage von zugewanderten oder asylsuchenden Menschen beziehungsweise von Menschen, die in Österreich Asyl bekommen haben, und ihre Integration in das politische System ist etwas, was mich als Volksanwältin tagtäglich beschäftigt hat. Das ist eine nicht nur wichtige, sondern auch hochsensible Aufgabe, bei der es ja um das gemeinschaftliche Zusammenleben in Österreich geht, also nicht um Interessen des Einzelnen oder der Einzelnen, der oder die zum Beispiel eine Staatsbürgerschaft will, sondern um unsere Mitbewohnerinnen und Mitbewohner, um künftige BürgerInnen dieser Republik, und darum, ihnen entsprechende Möglichkeiten zu bieten.
Abschließen möchte ich mit folgendem Beispiel: Wenn Bauern und Bäuerinnen zur Volksanwaltschaft kommen und sagen, sie sind mit Rückforderungen konfrontiert – ob
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