Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll209. Sitzung / Seite 64

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mehr gegeben werden und dass schlussendlich Formularerledigungen abgehandelt werden.

Diskriminierung findet nach wie vor statt. Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang dem Hohen Haus meinen Dank dafür aussprechen, dass eine Reihe von Gesetzen gerade ganz spezifisch in diese Richtung formuliert worden sind. Der Geist der Ver­waltung ist allerdings noch nicht überall bei dem angelangt, was das Hohe Haus sich dabei gedacht hat.

Ich habe vorhin gesagt, dass die Volksanwaltschaft eine Zwischenetappe erreicht hat. Am Beginn stehen wir jedoch als nationaler Präventionsmechanismus nach dem Fakul­tativprotokoll zur Anti-Folter-Konvention. Als solcher sind wir eine zentrale menschen­rechtliche Agentur der Republik. In diesem Zusammenhang stehen wir, wie gesagt, aber erst am Anfang. Die Volksanwaltschaft bewegt sich mit den rund 4 200 kon­trollierten Einrichtungen, Heimen und Institutionen in einem Bereich, in dem es nach wie vor eine Kultur des Wegschauens gibt. Es gibt eine Minderheit, die davon betroffen ist, und eine Mehrheit, die im Grunde genommen an diese unangenehme Situation in Pflegeheimen, in Jugendwohlfahrtseinrichtungen, in Psychiatrien, in Gefängnissen oder wo auch immer nicht erinnert werden möchte. In diesem Zusammenhang Miss­stände aufzuzeigen, zu diskutieren und Fehlentwicklungen, die schon seit längerer Zeit bestehen, abzustellen, ist Aufgabe der Volksanwaltschaft.

Meine Damen und Herren, es geht teilweise – so wie bei den Netzbetten – um Dinge, die in Österreich einzigartig sind und die in Monarchie-Nachfolgestaaten, sonst aber nirgends auf der Welt vorkommen. Da die Hand auf die Wunde zu legen, die Dis­kussion zu beginnen und einen Bewusstwerdungsprozess einzuleiten, ist wohl wichtig.

Aufgabe der Volksanwaltschaft wird es in diesem Zusammenhang aber auch sein, eine gewisse Vereinheitlichung in Bereichen der Vollziehung sicherzustellen, und zwar deswegen, weil der Föderalismus sicherlich ein gutes, konstruktives Element unserer Bundesverfassung ist, nicht zuletzt, da er die Realität wiederspiegelt, in der der Österreicher lebt – er ist zwar Österreicher, aber darüber hinaus Kärntner, Vorarl­berger, Wiener oder Burgenländer –, weil das aber nicht immer seinen Niederschlag in den Gesetzen findet.

Es ist nicht erklärbar, meine Damen und Herren, warum beispielsweise Kranken­ge­schichten und Pflegedokumentationen in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich ausschauen müssen, mit dem Ergebnis, dass sie auch nicht vergleichbar sind. Es ist nicht nachvollziehbar, dass die Religionsausübung in Pflegeheimen im Wiener Gesetz detailliert geregelt ist, im Tiroler Gesetz überhaupt nicht. Und es ist auch nicht nachvoll­ziehbar, dass die Konzeption der Versorgung mit psychiatrischen Dienstleistungen in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich ist.

Dasselbe gilt wohl auch für den Bereich der Inklusion. Das Hohe Haus hat die Behin­dertenkonvention anerkannt und auch entsprechend in Verfassungsrang gehoben. Die Realität entspricht aber nicht überall den in diesem Zusammenhang zu erhebenden Forderungen.

Noch einmal: Die Volksanwaltschaft versteht sich als ein Hilfsorgan des Nationalrates. Sie hat sowohl für die Verwaltung Verständnis, als auch für dieses Haus – nicht zuletzt gehören ihr jetzt gerade drei Mitglieder an, die diesem Haus entstammen, und auch die designierten neuen Mitglieder der Volksanwaltschaft waren beziehungsweise sind derzeit noch Mitglieder des Hohen Hauses.

Die Volksanwaltschaft versteht sich letztendlich als Klammer zwischen dem Nationalrat und dem Bürger, und sie versteht sich auch als permanente Kontrolle davon, ob die Verwaltung das aus einem Gesetz macht, was sich der Gesetzgeber – nämlich Sie,


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